Wie wird gewählt?

Kommunalwahlen in Bayern werden manchmal als etwas kompliziert empfunden. Deshalb möchten wir das Wichtigste kurz und prägnant zusammenfassen.

Sie bekommen für die Wahl am 08.03.2026 vier farbige Stimmzettel. Je einen für die Wahlen des Landrates oder der Landrätin (blau), des Kreistages (weiß), des Gemeinderates (grün) und des Bürgermeisters (gelb).

Wie genau können Sie nun Ihre Stimmen vergeben?

Beginnen wir mit der Wahl des Bürgermeisters

Sie haben hier nur eine Stimme. Kreuzen Sie Ihre Wunschperson an.
Befindet sich auf dem Stimmzettel nur eine Person wie in Grainau, oder gar keine Person, so können Sie den Namen Ihrer Wunschperson selbst eintragen.

Machen wir weiter mit der Wahl des Gemeinderates

Für die Wahl des Gemeinderates haben Sie so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind.
Das sind in Grainau 16 Stimmen. Auf Ihrem Stimmzettel für Grainau befinden sich dieses Mal nur zwei Listen.

Sie können Ihre Stimmen auf unterschiedliche Weisen vergeben:

Sie können Kumulieren (Häufeln):

Dabei werden an einzelne Bewerber:innen einer Liste bis zu drei Stimmen vergeben.
Die gewünschte Stimmenzahl wird vor dem jeweiligen Namen in das Ankreuzkästchen eingetragen.
Dann sieht Ihr Stimmzettel beispielsweise so aus:

Wie wird gewählt Beispiel Stimmzettel
Sie können Panaschieren:

Dazu werden bis zu drei Stimmen an einzelne Bewerber:innen verschiedener Listen vergeben.
Die gewünschte Stimmenzahl wird vor dem jeweiligen Namen eingetragen.
Dann sieht ihr Stimmzettel beispielsweise so aus:

Wie wird gewählt Beispielbild Panaschieren

Falls Sie nicht alle Ihre Stimmen durch Kumulieren oder Panaschieren auf einzelne Bewerber:innen verteilen wollen, können Sie zusätzlich eine beliebige Liste in der Kopfzeile Ihres Stimmzettels ankreuzen.
Alle noch verfügbaren Stimmen werden dann automatisch den Bewerber:innen (von oben nach unten) zugeschlagen, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben.  So gehen keine Stimmen verloren.

Sie machen ein Listenkreuz

Wenn Sie gar nicht Kumulieren oder Panaschieren wollen, können Sie auch alle Ihre Stimmen durch Ankreuzen einer Liste in der Kopfzeile Ihres Stimmzettels vergeben. Dann erhalten alle aufgeführten Listenplätze je eine Stimme.

Sie können auf der Liste auch einzelne Kandidaten streichen.

Für welches Verfahren Sie sich auch entscheiden:
Vergeben Sie nicht mehr Stimmen auf dem Stimmzettel als Sie zur Verfügung haben,
sonst ist der Stimmzettel nicht gültig!

Unbedingt testen:

Das bayer. Innenministerium stellt einen interaktiven Probestimmzettel zur Verfügung. 
Sie können alle Ankreuzmöglichkeiten beliebig oft ausprobieren und erhalten sofort eine Übersicht über die sich daraus ergebende Stimmverteilung.

Zum Schluss noch zur Landratswahl und Kreistagswahl

Bei den Wahlen auf Landkreisebene (Landrat und Kreistag) gelten die gleichen Grundsätze wie auf Gemeindeebene.

Für die Wahl des Landrates oder der Landrätin haben Sie eine Stimme. Kreuzen Sie die Person an, der sie Ihr Vertrauen schenken wollen.

Auch bei der Wahl der Mitglieder des Kreistages können Sie (wie bei der Wahl des Gemeinderates) kumulieren, panaschieren, eine Liste ankreuzen oder die Verfahren kombinieren. Sie dürfen für den Kreistag im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bis zu 60 Stimmen vergeben.


Die Wahlvorschläge zum Kreistag sind umfangreich. Es gibt mehrere Listen und die einzelnen Listen können bis zu 60 Personen aufweisen.
Wenn Sie wollen, können Sie alle Bewerber:innen im Vorfeld unter nachfolgendem Link des Landkreises Garmisch-Partenkirchen einsehen
(Bekanntmachung zugelassener Wahlvorschläge): 

Ausführlichere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link zum Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI):

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