Liebe Mitglieder, liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,

nachfolgend darf ich Sie über die öffentlichen Sitzungen im Monat Oktober informieren.

Gemeinderatssitzung am 21.10.2026

Im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2026 wurde der Stromliefervertrag für die Gemeinde Grainau für die Zeitspanne 2027 bis 2030 vergeben. Der Zuschlag ging an die Ammer-Loisach Energie GmbH.

Im nicht-öffentlichen Teil des Bau- und Umweltausschuss vom 16.09.2026 wurden Ingenieurleistungen für die Kanalzustandsbewertung in verschiedenen Ortstraßen beauftragt. Die Arbeiten erfolgen durch das Ingenieurbüro ISAS, das Auftragsvolumen beträgt rd. 46.000 € (brutto).

Außerdem hat der Bau – und Umweltausschuss am 16.09.2026 die Bodenbelags- und Parkettarbeiten für das Rathaus neu vergeben. Die ursprünglich beauftragte Firma hatte trotz mehrfacher Fristsetzungen die Arbeiten nicht ausgeführt. Die Auftragssumme (rd. 123.000 € brutto) für die erneute Vergabe liegt rd. 60.000 € über dem ursprünglichen Zuschlag und beinhaltet zusätzliche Arbeiten zum Untergrundausgleich.

Die aktuellen Flüchtlingszahlen für die Gemeinde Grainau weisen zum Stand 19.10.2026 folgende Zahlen auf:

Asylbewerber 26

Ukrainische Flüchtlinge 60

„Fehlbeleger“ 2 (Mitbürger mit Aufenthaltsrecht, aber noch ohne eigene Wohnmöglichkeit)

Im Bereich des Bauplanungsrechtes hat der Gemeinderat Leitlinien für den sog. „Bauturbo“ verabschiedet. Hinter dem „Bauturbo“ verbirgt sich eine Gesetzesänderung vom 31.10.2025, die befristet bis 31.12.2030 zur Schaffung von Wohnraum Abweichungen von Bauvorschriften gestattet.

Die nunmehr beschlossenen Leitlinien sollen ein einheitliches Vorgehen gewährleisten und berücksichtigen Bauvorhaben sowohl innerhalb eines geltenden Bebauungsplanes als auch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich). Für Vorhaben im Außenbereich betont die Leitlinie eine besondere Zurückhaltung.

Die Leitlinie sieht grundsätzlich keine Anwendung des Bauturbos für formlose Bauvoranfragen oder Vorbescheide vor. Außerdem sieht die Leitlinie eine Baupflicht innerhalb von drei Jahren und eine geeignete Absicherung für eine dauerhafte (klassische) Wohnnutzung vor.

Die Leitlinie ersetzt aber nicht die Einzelfallprüfung eines geplanten Bauvorhabens. Ein Rechtsanspruch auf Zustimmung durch die Gemeinde ist ausgeschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 wurde die Änderung und der Zusammenschluss der Bebauungspläne „Gnomenau“ und „Zierwaldweg“ beschlossen.

Aus der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit, ein schalltechnisches Gutachten einzuholen. Darin soll eine etwaige Verkehrslärmimmission von der Eibseestraße auf das geplante Baugebiet geprüft werden.

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird folgen.

In der Gemeinderatsitzung vom 15.07.2026 wurde mehrheitlich beschlossen, für ein Wohnbauprojekt in der Loisachstraße ein Bauleitverfahren einzuleiten. Dieser Beschluss wurde nunmehr aufgehoben. Die Regierung von Oberbayern hatte in einer Stellungnahme vom 06.10.2026 darauf hingewiesen, dass das geplante Bauvorhaben nicht an eine geeignete Siedlungseinheit angebunden (sog. „Anbindungsgebot“) und deshalb ein Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.

Im Bereich des Bauordnungsrechtes hatte der Gemeinderat keine Einwände gegen eine Nutzungsänderung in der Griesener Straße. Der notwendigen Befreiung vom geltenden Bebauungsplan wurde zugestimmt. Die Nutzungsänderung hat zum Ziel, eine Produktions- und Lagerhalle in ein Lager für den Zivil- und Katastrophenschutz umzuwandeln. Hauptnutzer des Katastrophenschutzlagers ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sowie Blaulichtorganisationen. Eingelagert werden z.B. Notbetten und Notdächer.

Wie in jedem Jahr hat der Gemeinderat auf Antrag der Bayerischen Zugspitzbahn eine Sperrung der Skipisten während der Zeiten der Pistenpräparierung beschlossen.

Eingeschlossen ist hierin auch eine Sperrung (Aufstieg für Tourengeher, Schneeschuhwanderer etc.) des Fußwegs vom Kreuzeck zur Hochalm. Eine Ausweichroute ist vorhanden.

In seiner Sitzung vom 02.07.2025 beschloss der Gemeinderat, den Ortsteil „Eibsee“ einschließlich der Seehäuser mit Breitband zu versorgen. Nach Ausschreibung im Rahmen des Lückenschlussprogramms sind hierfür (statt ursprünglich prognostizierten 667.000€) Kosten in Höhe von rd. 561.000€ zu erwarten. Hiervon werden 90% gefördert, bei der Gemeinde verbleibt ein Eigenanteil von 10% (rd. 56.000 €).

Bereits im Jahr 2024 hatte der Gemeinderat für die Rathaussanierung einen Nachtragshaushalt über 2 Mio. EURO verabschiedet. Hiervon sind bereits 1,4 Mio. EUR abgerufen. Für die verbleibenden 600.000 € ist ein Kredit bei der BayernLabO (Förderinstitut bei der Bayerischen Landesbank) mit einer Laufzeit von 30 Jahren vorgesehen. Nach derzeitigem Stand kann Ende Januar 2027 der Dienstbetrieb in den Räumen des Rathauses wieder aufgenommen werden.

Bau- und Umweltausschuss am 14.10.2026

Bereits vor der Gemeinderatssitzung hatte der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 14.10.2026 mehrere Entscheidungen im Baurecht getroffen.

Keine Einwände hatte der Bau- und Umweltausschuss gegen eine Nutzungsänderung im Stepbergweg. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung 2 wurde zugestimmt. Vorgesehen ist eine Umwandlung eines Beherbergungsbetriebes in Ferienwohnungen.

Zustimmung fand auch die Erweiterung eines Bestandsgebäudes um zwei Wohnungen im Hirschbichlweg einschließlich der dafür notwendigen Befreiung vom geltenden Bebauungsplan.

Aktuell wird der Regenwasserkanal in der Alpspitzstraße erneuert. Im nächsten Jahr ist vorgesehen, die Kramergasse umfassend zu erneuern. Vorgesehen ist die Weiterführung des Regenwasserkanals aus der Alpspitzstraße bis zum Brücklesbach, die Herstellung einer neuen Wasserleitung sowie der flächendeckende Einbau eines Glasfaser-Leerrohrsystems. Zudem soll die Kramergasse voll ausgebaut werden. Die Kostenschätzung für die gesamte Baumaßnahme liegt bei rd. 1,2 Mio. EUR und wurde vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt.

Im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Wehr“ in Garmisch-Partenkirchen ist die Gemeinde routinemäßig beteiligt worden. Einwände wurden nicht erhoben.

Außerdem hat der Bau- und Umweltausschuss den verfahrensfreien Einbau einer Dachgaube im „Waldwinkl“ zur Kenntnis genommen.

Herzliche Grüße,

Christian Andrä (BfG)

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