Liebe Mitglieder, liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,

nachfolgend darf ich Sie über die öffentlichen Sitzungen im Monat September informieren.

Bau- und Umweltausschuss am 16.09.2026

Für die Tiefbaumaßnahmen in der Alpspitzstraße ist eine Vollsperrung im Bereich Waxensteinstraße/Alpspitzstraße ab 12.10.2026 notwendig. Die Sperrung gilt auch für Fußgänger und wird voraussichtlich zwei Wochen betragen. Die Umleitung des Busverkehrs erfolgt über Krepbachweg – Stepbergweg – Alpspitzstraße. Die Haltestellen Postgasse und Zugspitzbahnhof werden während der Sperrung nicht bedient. Nach derzeitigem Baufortschritt besteht die Möglichkeit, dass die gesamte Baumaßnahme bis Mitte November abgeschlossen ist.

Die Vielzahl von (genehmigten) Abweichungen zu den beiden Ortsgestaltungssatzungen in der Vergangenheit weisen darauf hin, dass die bestehenden Regelungen als nicht (mehr) praxistauglich zu bewerten sind. Gleichwohl soll der dörfliche und bodenständige Charakter des Ortsbildes gewahrt bleiben. Für die Entscheidung, was entbehrlich erscheint bzw. was zwingend erforderlich bleibt, sind weitere Beratungen erforderlich.

Ende Oktober 2025 wurde befristet bis Ende 2030 vom Gesetzgeber der sog. „Bauturbo“ eingeführt. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, von Bauvorschriften abzuweichen, sofern die Baumaßnahme darauf abzielt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine Zustimmungspflicht für die Gemeinde ist für eine beantragte Baumaßnahme damit aber nicht verbunden.

Um für entsprechende Anträge ein einheitliches Vorgehen sicher zu stellen, sollen Leitlinien aufgestellt werden, die die Anwendung des „Bauturbos“ im Innenbereich und im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne konkretisieren. Für den Außenbereich erscheint hinsichtlich der Anwendung des „Bauturbos“ eine zurückhaltende Betrachtung geboten. Die konkrete Leitlinie ist noch auszuarbeiten.

Sowohl für die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung als auch für die Leitlinie zum „Bauturbo“ liegt die Zuständigkeit abschließend beim Gemeinderat.

Im Bereich des Bauordnungsrechtes sind in der Höllentalstraße und in der Zugspitzstraße Dachgauben errichtet worden. Beide Baumaßnahmen sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung 2 ausgeführt worden und waren deshalb verfahrensfrei.

Keine Einwände hatte der Bau- und Umweltausschuss gegen einen Änderungsantrag (Tektur) in der Waxensteinstraße. Der Antrag zielte darauf ab, für ein bereits genehmigtes Ferienhaus statt geplanter zwei Wohneinheiten nur mehr eine zu Wohneinheit zu errichten.

Mehrheitliche Zustimmung fand auch eine beantragte Nutzungsänderung einer Dachgeschoßwohnung in eine Ferienwohnung im Lindenweg. Der Lindenweg ist mit einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbar, in dem Ferienwohnungen zugelassen werden können. Gleichzeitig wurde einer zweiten Grundstückszufahrt zugestimmt, um eine Stellplatzanfahrt zu ermöglichen.

Eine weitere Nutzungsänderung wurde für ein Bestandsgebäude in der Eibseestraße beantragt. Der Antrag zielte darauf ab, zwei Wohneinheiten als Ferienwohnungen anzubieten. Nachdem sich das Gebäude im Sanierungsgebiet „Ortskern Ober- und Untergrainau“ befindet, war für das geplante Vorhaben eine Genehmigung seitens der Gemeinde erforderlich. Dies wurde auch erteilt, allerdings befristet für fünf Jahre.

Zustimmung fand auch die Erneuerung eines Dachstuhls nebst Einbau einer Dachgaube in der Zugspitzstraße. Die Neugestaltung des Gebäudes ist mit der Schaffung von fünf Wohneinheiten verbunden, wobei nur die Wohneinheit im Dachgeschoß als Ferienwohnung vorgesehen ist.

Darüber hinaus hat sich der Bau- und Umweltausschuss mit dem Abriss eines Nebengebäudes und der Errichtung einer Stallung zur Nutztierhaltung in der Zugspitzstraße befasst. Das Stallgebäude soll eine Grundfläche von 143 qm und eine Firsthöhe von ca. 6m aufweisen. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich mit dörflichem Charakter. Vor diesem Hintergrund ist einer sanierungsrechtlichen Genehmigung und einer Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde zugestimmt worden. Gleichzeitig wurde aber festgelegt, dass die geplante Baumaßnahme die Standfestigkeit der angrenzenden Stützmauer nicht beeinträchtigen darf.

Zur Energieversorgung beabsichtigt die Eibsee Hotel GmbH Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasanlage. Dazu soll erdüberdeckt ein Behälter mit einem Volumen von 62 Kubikmeter gebaut und das Flüssiggas in die Technikanlage des Hotels eingespeist werden. Die bisherige Energieversorgung des Hotels mit Heizöl wird zurückgebaut. Vorbehaltlich der immissionsschutz-, brandschutz- und sonstigen Anforderung durch die Fachbehörden bestehen keine Einwände gegen die geplante Energieversorgung.

In der Griesener Straße soll eine bestehende Produktions- und Lagerhalle in ein Lager für den Zivil- und Katastrophenschutz umgewandelt werden. Hauptnutzer soll das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sein. Die Halle soll der Lagerung von Notbetten, Notdächer und sonstiger zur Gefahrenabwehr dienender Materialen dienen. Kubatur, Dachform und Erscheinungsbild des Gebäudes bleiben unverändert. Das Bestandsgebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26, der dort einen metall- und kunststoffverarbeitenden Gewerbebetrieb vorsieht. Insofern ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Eine abschließende Entscheidung obliegt insoweit dem Gemeinderat.

Mit den Bauarbeiten zum Bau des Geschiebe- und Schwemmholzrückhaltebecken am Hammersbach wurde im März dieses Jahres begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Sommer 2027 andauern und sollen den Kostenrahmen von 3,5 Mio. € nicht überschreiten. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde soll sich von 30% auf 20“ reduzieren, eine schriftliche Fixierung steht aber noch aus (nachrichtlich: inzw. erfolgt).

Tourismus- und Kulturausschuss am 30.09.2026

Der Tourismus- und Kulturausschuss hat sich ein weiteres Mal mit „Augmented Reality-Maßnahmen“ beschäftigt.

„Augmented Reality“ bezeichnet eine Technologie, die digitale Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Objekte) in die reale Welt einfügt und z.B. über ein Smartphone sichtbar macht. Eine solche Erweiterung ist für den „Waxlweg“ vorgesehen. Zunächst an 5 Stationen des Waxlweges soll der Waxl lebendig werden und mit Hilfe von QR-Codes ergänzende Informationen spielerisch an die Wanderer bringen. Dazu sollen u.a. Informationen über die Tierwelt aber auch über das richtige Verhalten in der Natur und gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt gehören. Wer dann den Waxlweg absolviert hat und dabei auch vom Waxl gestellte Fragen richtig beantworten konnte, darf auch mit einer Belohnung rechnen. Start mit dieser Erweiterung des Waxlweges soll zur Sommersaison 2027 sein.

Die Tourismussaison ist bislang im Hinblick auf die Gästezahlen erfreulich verlaufen. Zum Stand 31.08.2026 konnten wir 475.861 Übernachtungen bei 143.415 Anreisen verzeichnen. Damit wurden die Übernachtungszahlen aus 2024 (449.272) und 2025 (454.210) übertroffen und der Wert von 2019 (479.973) nahezu erreicht.

Im klassischen Vermieterbereich lagen die Übernachtungen mit 358.547 sogar über dem Wert von 2019 (352.940).

Die Aufenthaltsdauer stagniert, Tendenz mit 3,3 Tagen eher leicht rückläufig. Davon ist auch der klassische Vermieterbereich betroffen (aktuell 3,5 Tage zu 3,7 Tagen in 2019), während im Segment Camping die Aufenthaltsdauer mit 3,0 Tagen gegenüber 2019 (2,7 Tage) zunimmt.

Die Altersstruktur der Gäste in den Sommermonaten zeigt einen etwas erhöhten Anteil im Segment 21-30 Jahre auf, wobei diese Altersgruppe auch eine unterdurchschnittliche Aufenthaltsdauer aufweist. Möglicherweise neigt diese Gästegruppe verstärkt zu häufigeren, aber kürzeren Urlaubsaufenthalten.

Nach wie vor kommen unsere Urlaubsgäste überwiegend aus Deutschland, eine signifikante Übernachtungszahl ist allenfalls bei Gästen aus den Niederlanden feststellbar.

Gemeinderatssitzungen fanden weder im August noch im September statt. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 21.10.2026 angesetzt. Zuvor findet am 14.10.2026 eine öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt.

Herzliche Grüße,

Christian Andrä (BfG)

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