Einladung zur Gemeinderatsitzung am 23.11.2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
am heutigen Mittwoch, 23.11.2022, findet die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Es handelt sich um die elfte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr.Sitzungsbeginn ist wie gewohnt um 19.30 Uhr, Sitzungsort ist nach wie vor der Saal Waxenstein im Kurhaus.
Im Bereich des Bauplanungsrechtes stehen ein weiteres Mal der Bebauungspläne Nr. 31, Kreuzeckweg, Haus Hammersbach“ und der Bebauungsplan Nr. 50, „Loisachstraße, Hotel Hirth“ auf der Tagesordnung. Zu beiden Bebauungsplänen liegen nach deren ersten Auslegung Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor, zu denen der Gemeinderat Stellung nehmen muss.
Darüber hinaus ist im Rahmen des Bauplanungsrecht über einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes am westlichen Ortsausgang der Eibseestraße zu befinden.
Im Bauordnungsrecht ist über vier Anträge zu entscheiden. Beantragt wurde der Neubau eines Zweifamilienhauses in der Alpspitzstraße, ein Vorbescheid auf Errichtung eines Alten- und Pflegezentrums an der Loisachstraße, ein Vorbescheid auf Errichtung einer erdüberdachten Garage an der Loisachstraße und eine Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan zur Errichtung eines Carports in der Alpspitzstraße.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022 hat der Gemeinderat der Telekom Deutschland GmbH den Zuschlag für den Breitbandausbau An der Bräuwies, Am Krepbach/ Hirschbichlweg und Bruckweg erteilt. Nachdem zwischenzeitlich eine Kostenreduktion (!) eingetreten ist, ist ein nochmaliger Beschluss des Gemeinderates notwendig,
Das Wasserwirtschaftsamt hat für die Loisach einen Antrag auf Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gestellt. Auf Grainauer Flur sind Grundstücke an der B23 betroffen. Es obliegt dem Gemeinderat, zur beantragten Festsetzung Stellung zu nehmen.
Im Bereich des Haushaltsrechtes steht die alljährliche Bedarfsmitteilung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Diese dient der Regierung von Oberbayern zur Planung von Haushaltsmitteln, entfacht selbst aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Zu guter Letzt wird sich der Gemeinderat im Hinblick auf gebotenen Energieeinsparmaßnahmen mit Umfang und Dauer der Weihnachtsbeleuchtung sowie der Nachtloipe auseinandersetzen.
Bitte beachten Sie:
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung besteht nicht mehr. Selbstverständlich kann eine Mund-Nasen-Abdeckung aber weiterhin freiwillig verwendet werden.
Herzliche Grüße,
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG