Bericht zur Gemeinderatsitzung am 23.11.2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.11.2022 informieren.
Bekanntgaben
Nach der coronabedingten Pause wird in diesem Jahr wieder eine Bürgerversammlung stattfinden. Termin ist am Donnerstag, 08.12.2022, 20.00 Uhr im Kurhaus, Saal Waxenstein.
Seit letzter Woche wird der Gasthof Höhenrain zur Unterbringung von Flüchtlingen genützt.
Der neue Hochbehälter für die Trinkwasserversorgung wird im Laufe des Dezembers 2022 in Betrieb genommen.
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 hat der Gemeinderat Planungsleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am Feuerwehrhaus, Musikpavillon und Rathaus vergeben. In der gleichen Sitzung wurde auch beschlossen, Planungsleistungen für die Sanierung des Rathauses auszuschreiben.
Baurecht
Breiten Raum nahmen die Bebauungspläne für das Haus Hammersbach und für den Neubau des Hotel Hirth ein. Ausführlich wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Behandlung abgewogen und bewertet. Für beide Bauvorhaben hat der Gemeinderat beschlossen, das Bauleitverfahren fortzusetzen, gleichzeitig den Antragstellern jedoch „Hausaufgaben“ mit auf dem Weg gegeben. Dazu gehören u.a. im Bereich des Immissionsschutzes die Einholung von Lärmgutachten sowie gutachterliche Stellungnahmen zu etwaigen Georisiken (Steinschlag u.a.). Aufgrund der räumlichen Nähe zur Zugspitzbahn können Erschütterungen für das ebenfalls geplante Personalhaus des Hauses Hammersbach nicht ausgeschlossen werden; auch hier ist eine gutachterliche Prüfung erforderlich.
Auch wenn der Neubau des Hotel Hirth weitestgehend der bisherigen Nutzung (Hotelbetrieb) entspricht, sind ökologische Ausgleichmaßnahmen geboten. Hierfür wurde dem Antragsteller auferlegt, eine Kompensation durch den Erwerb von Ökopunkten (3.224) aus einem amtlich anerkannten Ökokonto der Bayerischen Staatsforsten nachzuweisen.
Sobald für beide Bebauungspläne die eingeforderten Nachweise vorliegen, wird im Rahmen einer zweiten Auslegung der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben.
Neben diesen Bebauungsplänen standen mehrere Einzelbauvorhaben auf der Tagesordnung.
Für den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Alpspitzstraße konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Durch den Umfang der dafür notwendigen Befreiungen wären die Grundzüge des geltenden Bebauungsplanes verletzt worden.
Keine Zustimmung fand auch ein beantragter Vorbescheid zur Errichtung einer erdüberdachten Garage in der Loisachstraße. Das geplante Bauvorhaben liegt baurechtlich im Außenbereich. Dort ist allenfalls eine maßvolle Erweiterung möglich, die mit dem geplanten Garagenbau nicht im Einklang steht. Außerdem würden die notwendigen Geländeveränderungen das Landschaftsbild beeinträchtigen. Zustimmung fand dagegen der gleichzeitig beantragte Neubau eines Gartenhauses unter den Auflagen, dass gestalterisch die Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden und keine Nutzung als Wohnung oder zu Aufenthaltszwecken erfolgt.
Abgelehnt wurde auch der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Alten- und Pflegezentrums. Das vorgesehen Grundstück liegt ebenfalls im sog. Außenbereich. Die Topographie des Grundstückes lässt eine Bebauung allenfalls nach massiven Geländeeingriffen möglich erscheinen, die allerdings das Orts- und Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen würden. Darüber hinaus grenzt das Grundstück nicht an einen öffentliche Verkehrsfläche, so dass eine Erschließung als nicht gewährleistet betrachtet werden muss.
Letztendlich befasste sich der Gemeinderat noch mit einem Carport in der Alpspitzstraße, der außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet wurde. Zunächst hatte sich der Gemeinderat für eine Ablehnung ausgesprochen. Infolge dessen wurde vom Antragsteller Klage erhoben. Nach nochmaliger Überprüfung wurde mit dem Antragsteller eine außergerichtliche Regelung erzielt, so dass der Carport nunmehr wie errichtet bestehen bleiben kann.
Breitbandausbau
Der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung den Breitbandausbau für die Gemeindegebiete Bruckweg, An der Bräuwies und Am Krepbach/Hirschbichlweg beschlossen. Die damalige Kostenkalkulation betrug 120.000 EUR.
Nunmehr liegt ein konkretes Kostenangebot über 115.000 EUR vor, wobei der Fördersatz nach wie vor 90% beträgt. Wann die Baumaßnahmen beginnen, steht noch nicht fest.
Wasserecht
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat beantragt, Überschwemmungsgebiete an der Loisach festzusetzen. Betroffen auf Grainauer Flur sind Grundstücke an der B23 (Campingplatz, ehemaliges „Jung-Grundstück“).
Diese Bereiche gelten als Hochwasserrisikogebiete. Die Einschätzung ist für die Gemeinde Grainau bindend.
Haushaltsrecht
Im Bereich des Haushaltsrechtes stand die alljährliche Bedarfsmitteilung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Wenig überraschend wurden erneut die Baumaßnahmen am Oberen Dorfplatz berücksichtigt.
Die Bedarfsmitteilung dient der Regierung von Oberbayern zur Planung von Haushaltsmitteln, entfacht selbst aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Energieeinsparverordnung
Im Hinblick auf gebotene Energieeinsparmaßnahmen hat sich der Gemeinderat mit Umfang und Dauer der Weihnachtsbeleuchtung sowie der Nachtloipe auseinandergesetzt
Einig war sich der Gemeinderat, heuer den Umfang und die Dauer der Weihnachtsbeleuchtung einzuschränken. So wird die Weihnachtsbeleuchtung erst zum 4. Advent starten und an Heilig Dreikönige enden. Gänzlich verzichtet wird zudem auf die Christbäume im Gewerbegebiet und im Hammersbach (dort aber wird ein Christbaum am Hotel strahlen) sowie auf die vier straßenüberspannenden Strahler.
Nicht einig war sich der Gemeinderat bei der Nachtloipe. Der Vorschlag, auf eine Beleuchtung an Samstagen und Sonntagen zu verzichten (weil untertags ausreichend Gelegenheit zum Langlauf bestünde), fand keine Mehrheit. Die Nachtloipe wird deshalb – sofern es die Witterung zulässt – an 7 Tagen in der Woche in Betrieb sein.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG