Einladung zur Gemeinderatsitzung am 21.04.2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
am kommenden Mittwoch, 21.04.2021, findet die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Sitzungsbeginn ist wie gewohnt um 19.30 Uhr.
Sitzungsort ist aufgrund der COVID-19-Pandemie auch dieses Mal der Saal Waxenstein im Kurhaus, um allen Teilnehmern ausreichend Abstand zu gewährleisten.
Die Tagesordnung des öffentlichen Sitzungsteils ist dieses Mal bunt gemischt.
Im Bereich des Baurechts ist erneut der Bebauungsplan „Kirchbichl und Törlenweg” zu behandeln. Außerdem ist über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Baulandausweisung im „Untergrainauer Moos“ zu entscheiden. Ferner stehen noch eine Nutzungsänderung für ein ehemaliges Ladenlokal in der Waxensteinstraße und eine beantragte Verlängerung eines Vorbescheides zur Wohnraumnutzung auf der Tagesordnung.
Im Bereich des Haushaltrechts stehen die Feststellung der Jahresrechnung für 2020 und die Verabschiedung des Haushaltes für 2021 an. Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse für das Wasserwerk und den Tourismus bekannt gegeben und die Gebühren für die bewirtschafteten Parkflächen festgesetzt. Außerdem ist noch über eine Beitragsentlastung beim Krippengeld zu befinden.
Von den Jugendbeauftragen Ilkkan Karatas und Korbinian Glatz wurden für Grainauer Kinder und Jugendliche mehrere Anträge gestellt. Hier geht es um Ideen für einen „Wunschspielplatz“, um Ideen für eine Nutzung des Grainauer Eisplatzes, um die erstmalige Abhaltung einer „U18-Wahl“ im Vorgriff auf die nächste Bundestagswahl und um den „Besuch“ des Spielmobils des Kreisjugendrings in der Sommerferien 2021.
Wie immer schließt sich an die öffentliche Gemeinderatssitzung eine nichtöffentliche Sitzung an.
Wir freuen uns, wenn Sie ein weites Mal die Gemeinderatssitzung besuchen, um sich aus erster Hand über die Belange unserer Gemeinde zu informieren.
Bitte beachten Sie aufgrund der COVID-19-Pandemie:
Auf den Begegnungs- und Verkehrsfläche im Kurhaus ist eine Mund-Nasen-Abdeckung (FFP2-Maske) zu tragen. Achten Sie bitte zusätzlich auch auf den Mindestabstand von 1,5m.
Herzliche Grüße,
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG