Bericht zur Gemeinderatsitzung am 23.09.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 23. September 2020 informieren.
Baurecht
Für die Bebauungspläne „Rießerkopfweg“ und „Zugspitzstraße, Abzweigung Hammersbach“ hat der Gemeinderat beschlossen, die Bauleitplanung fortzusetzen und die Träger öffentlicher Belange und Beteiligte am Bebauungsplanverfahren einzubinden
Während dem Umbau eines Friseursalons zu einer Wohnung das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, musste dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses am Kreuzeckweg aufgrund der vorgesehen Dimensionierung die Zustimmung verweigert werden.
Außerdem wurden Nachträge für Baumaßnahmen genehmigt. Im Wesentlichen betreffen diese den Oberen Dorfplatz mit einem Volumen von rd. 17.000 EUR und den Trinkwasserhochbehälter in Höhe von rd. 9.000 EUR.
Für den Einbau von Sedimentationsanlagen in die Regenwasserkanalisation wurde der Fa. STRABAG der Zuschlag erteilt. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rd. 167.000 EUR.
Haushaltsrecht
Für die Ertüchtigung der Buswendeschleife in Hammersbach, die kurzfristig infolge des Hochwassers notwendig wurde, genehmigte der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe von rd. 28.000 EUR.
Die Baumaßnahmen am Hochbehälter und die Erneuerung der Wasserleitung in der Loisachstraße erfordern eine Kreditaufnahme von 2,6 Mio. EUR. Die Kreditfinanzierung erfolgt über die LfA Förderbank Bayern mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem fest-geschriebenen Zinssatz von 0,1%.
Ortsrecht
Um dem Wildparken und Wildcampen Einhalt zu gebieten, hat der Gemeinderat Nachtparkverbote nicht nur für Wohnmobile, sondern für Kraftfahrzeuge aller Art an der Christlhütte, am Wanderparkplatz an der Loisachstraße und an der Kanu-Zielhütte beschlossen. Die Nachtparkverbote gelten jeweils zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Auch für den Baderseeweg wurde eine Änderung festgelegt, um das staubedingte Ausweichen des Ausflugsverkehrs vom Eibsee zu unterbinden. Dazu wurde die Einfahrt von der Eibseestraße in den Baderseeweg untersagt (Radfahrer ausgenommen), das Ausfahren ist dagegen in Richtung Eibseestraße weiterhin erlaubt.
Allgemeiner Hinweis (außerhalb der Gemeinderatssitzung)
Wie Sie sicherlich bemerkt haben, ist die landkreisweite Auslieferung der „Gelben Tonne“ angelaufen, die zukünftig den „Gelben Sack“ ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass die Abfuhr der „Gelben Tonne“ erstmals im Januar 2021 erfolgt. Bis dahin sind weiterhin ausschließlich die „Gelben Säcke“ zu verwenden.
Weitere Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Herzliche Grüße,
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG