Bericht zur Gemeinderatsitzung am 26.06.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.06.2024 informieren.
Bekanntgaben
Im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 15.05.2024 hat der Gemeinderat mit Wirkung vom 01.07.2024 IT-Dienstleistungen an die CyberTecc GmbH vergeben. Gleichzeitig wurde die CyberTecc GmbH zur externen Informationssicherheitsbeauftragten bestellt.
In der gleichen Sitzung wurde im Zuge der geplanten Sanierung des Rathauses die C. Hentschel Consult mit einer Akustikberatung betraut.
Ferner wurde bekanntgegeben, dass zwischenzeitlich der „Hochbehälter alt“ an der Christlhütte komplikationslos abgerissen wurde.
Bayerische Städtebauförderung
Bereits in der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat den Abschlussbericht zum ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) gebilligt.
Weder von den Trägern öffentlicher Belange noch aus der Öffentlichkeit wurden in der Folgezeit Einwände erhoben, so dass der ISEK-Prozess nunmehr mit der Neufassung der Sanierungssatzung seinen endgültigen Abschluss fand.
Diese löst die Sanierungssatzung aus dem Jahr 2005 ab und umfasst im Wesentlichen den Ortskern „Ober- und Untergrainau“, mithin räumlich die Waxensteinstraße, den Untergrainauer Dorfplatz mit den unmittelbar angrenzenden Teilbereichen von Eibsee- und Loisachstraße, den Oberen Dorfplatz nebst dem unmittelbar angrenzenden Teilbereich der Zugspitzstraße sowie das Umfeld von Rathaus und Kurhaus.
Ortsrecht
Seit Wochen beschäftigt sich der Bau- und Umweltausschuss mit der Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzungen. Eines der wesentlichen Themen ist dabei die Dachgestaltung. Vermehrt liegen zur Schaffung von Wohnraum Anträge zum Einbau von Dachgauben vor. Im Bereich der Ortsgestaltungssatzung 1 will der Gemeinderat an der bisherigen Regelung festhalten, wonach Dachgauben unzulässig sind. Dagegen will der Gemeinderat Dachgauben im Bereich der Ortsgestaltungssatzung 2 zukünftig unter Auflagen zulassen. Voraussetzung soll u.a. sein, dass die Dachneigung mindestens 24° beträgt und ein Mindestaußenabstand von 2,50 m eingehalten wird.
Bauplanungssrecht
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Kreuzeckweg – Haus Hammersbach“ sind im Rahmen der 1. Auslegung aus der Öffentlichkeit und von den beteiligten Behörden Anregungen und Vorgaben u.a. zum Natur- und Immissionsschutz eingegangen. Soweit erforderlich werden diese Hinweise aufgegriffen und in das weitere Bauleitverfahren eingeführt.
Im Anschluss daran erfolgt eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlichen Belange.
Die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Eibseestraße – Riffelweg“ sieht eine Festsetzung der Geschoßflächenzahl auf 0,45 und Anpassungen der Baufenster und der Wandhöhen vor. Ziel ist, eine maßvolle Nachverdichtung mit Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen.
Im nächsten Schritt erfolgt nunmehr auch hier die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Bauordnungsrecht
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen den Bau eines Schuppens mit Abstellmöglichkeiten in der Alpspitzstraße, ebenso wenig gegen den Einbau einer Dachgaube in der Zugspitzstraße. Zustimmung fand auch die beantragte Nutzungsänderung zum Umbau eines Ladens in eine Wohnung sowie der Umbau von Ferienappartements in Ferienwohnungen mit einer Dachterrasse am Oberen Dorfplatz.
Haushalt
Für den Straßen-, Kanal und Wasserleitungsbau in der Griesener Straße galt es, über zwei Nachtragsangebots zu befinden. Zum einen ging es um den Einbau eines Stahlschutzrohres, zum anderen um Kabelschutzrohre (Leerrolle). Beiden Maßnahmen, für die rd. 75.000 € aufzubringen sind, wurde zugestimmt.
Kostensteigerungen bleiben auch im Zugspitzbad nicht aus. Der Gemeinderat beschloss daher, die seit 11/2022 geltenden Badegebühren ab 25.11.2024 (Schwimmbadöffnung nach Herbstrenovierung) maßvoll zu erhöhen. Insofern erhöht sich z.B. der Preis für „Kurz-Bad-Erwachsener“ von 6.- € auf 6,50 €, für die „Abendkarte“ von 4,50 € auf 5.-€ und für die Jahreskarte „Erwachsener“ von 235.- € auf 250.- €.
Unverändert bleiben die Preise für „Kurz-Bad Kind“ und im Hinblick auf die Hauptferienzeit auch die „Saisonkarte Sommer Kind“.
Straßenverkehrsrecht
In den letzten Wochen mussten am Dr.-Arno-Müller-Platz vermehrt unerwünschte Nachtcamper festgestellt werden. Um dem Entgegenzutreten hat der Gemeinderat beschlossen, dort ein Nachtparkverbot für die Zeit von 24.00 – 06.00 Uhr anzuordnen.
Fremdenverkehr
Am 30.09.2015 wurde der Verein „ZugspitzArena Bayern-Tirol“ (Markt Garmisch-Partenkirchen, Grainau und Außerfern-Kommunen) gegründet. Vereinsziel war die Umsetzung länderübergreifenden Förderprojekte, z.B. die Gästebeförderung zwischen dem Außerfern und Grainau/Garmisch-Partenkirchen („Gästebus“). Diese Projektziele sind soweit abgeschlossen. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten (allein für Grainau rund 80.000 € jährlich) wird der Verein einvernehmlich zum Jahresende aufgelöst. Ungeachtet dessen streben die beteiligten Kommunen aber weiterhin punktuell eine enge Zusammenarbeit an.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG