Bericht zur Gemeinderatsitzung am 25.01.2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023 informieren.
Bekanntgaben
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung am 14.12.2022 hat der Gemeinderat die Firma ISAS GmbH mit Planungsleistungen für die Sanierung schadhafter Schmutzwasserleitungen beauftragt.
In der gleichen Sitzung wurde auch beschlossen, beim gemeindlichen Bauhof eine Rufbereitschaft einzurichten. Damit soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere bei etwaigen Schäden an Straßen und Wegen, beim Schmutz- und Regenwasserkanal und den Parkscheinautomaten sichergestellt werden.
Die Zeiten der Rufbereitschaft sind:
Montag bis Donnerstag:
17.00 bis 21.00 Uhr
Freitag:
11.00 bis 21.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage:
06.00 bis 21.00 Uhr
Die Niederschrift über die letzte Bürgerversammlung vom 08.12.2022 kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Baurecht
Nach erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf genehmigt und den Bebauungsplan „Nr. 88 Alpspitzstraße“ als Satzung beschlossen.
Darüber hin aus hat der Gemeinderat anschließend sein Einvernehmen zum Bau eines Sechsfamilienhauses in dem vom Bebauungsplan „Nr. 88 Alpspitzstraße“ erfassten Bereich erteilt.
Zustimmung fand auch die beantragte Sanierung der Talstation der Hochalmhahn, der Wiederaufbau eines Bienenhauses, die Erneuerung und Erweiterung der Terrasse der Höllentaleingangshütte sowie die aus brandschutztechnischen Gründen veranlasste Änderung einer Tiefgaragenlüftung.
Dagegen musste der beantragten Begründung von Wohneigentum im Hinblick auf die geltende Fremdenverkehrssatzung das Einvernehmen versagt werden.
Ortsrecht
Der Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung wurde neu gefasst. Erweitert wurde der Geltungsbereich um die in letzter Zeit entstanden Neubaugebiete, beispielsweise am Bruckweg.
Aufgrund der seit 01.03.2021 geltenden Neufassung des Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG (Kommunalabgabengesetzt) musste auch unsere Kurbeitragssatzung angepasst werden. § 7 Absatz 7 unserer Kurbeitragssatzung wird ersatzlos gestrichen. Mit dieser redaktionellen Änderung ist keine Änderung der geltenden Kürbeitragssätze verbunden. Wegen seiner exponierten Lage und der Bedeutung für Grainau als Tourismusort hat sich der Gemeinderat dazu enzschlossen, für das Gebiet der Neuneralm ein Vorkaufsrecht per Satzung zu sichern. Einschränkungen für die heutigen Eigentümer sind damit nicht verbunden.
Straßenverkehrsrecht
Bereits seit längerem wird der Knappenweg – im Regelfall von auswärtigen Fahrzeugen – „zugeparkt“. Wegen der ohnehin knapp bemessenen Fahrbahnreite ist damit ein Passieren von Rettungsdienst, Feuerwehr oder von Fahrzeugen der Abfallentsorgung nicht hinreichend gewährleistet. Deshalb hat der Gemeinderat für den Knappenweg ein Zonenhalteverbot für die Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr beschlossen.
Straßen- und Wegerecht
Sowohl der Fußweg zwischen der Eibseestraße und dem Hotel Waxenstein als auch der Fußweg Waldweg sind bislang als „beschränkt öffentliche Wege“ gewidmet.
Der Fußweg Eibseestraße – Hotel Waxenstein ist zugewachsen und hat mangels spürbarer Nutzung seine Verkehrsbedeutung verloren.
Wegen der zwischenzeitlich erfolgten Bebauung steht der Waldweg in der ursprünglich gewidmeten Wegeführung nicht mehr zur Verfügung. Insofern hat auch der Waldweg seine Verkehrsbedeutung verloren. Unabhängig davon stellt der Übergang über die Zugspitzbahn eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Für die Verbindung zum Schwarzenkopfweg steht darüber hinaus seit langem eine alternative Fußwegeverbindung über „Meidls Egartle“ zur Verfügung.
Der Gemeinderat sah sich deshalb veranlasst, angesichts des Wegfalls der Verkehrsbedeutung sowohl für den Fußweg Eibseestraße – Hotel Waxenstein als auch für den Waldweg die Widmung als beschränkt öffentliche Wege nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) mit Wirkung zum 01.06.2023 aufzuheben. Ab diesem Zeitpunkt erlischt für beide Wege der „jedermann“ zustehende Gemeingebrauch und die Benutzung der Grundstücke unterliegt den jeweiligen Eigentümern.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG