Bericht zur Gemeinderatsitzung am 23.02.2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die zweite öffentliche Gemeinderatsitzung im Jahr 2022 vom 23. Februar 2022 informieren.
Bekanntgaben
Bürgermeister Märkl bedankt sich eingangs beim Sportclub Eibsee Grainau e.V. für die Bereitschaft, in diesem Winter den Betrieb des Eisplatzes zu übernehmen.
Leider konnte der Eisplatz witterungsbedingt aber nur an einem Samstag geöffnet werden.
Baurecht
Während dem Neubau einer Garage, dem Anbau an ein bestehendes Wohngebäude im Außenbereich und dem Neubau eines Gewerbegebäudes das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden konnte, musste einer beantragten Nutzungsänderung die Zustimmung verweigert werden.
Die beantragte Nutzungsänderung bezog sich auf ein Gebäude, das außerhalb der Baugrenzen in einem erst kürzlich erlassenen Bebauungsplan liegt. Der Antrag musste abgelehnt werden, weil andernfalls die Grundzüge der Bauleitplanung verletzt worden wären.
Zustimmung fand auch der Entwurf des Bebauungsplanes „Rießerkopfweg“, nachdem das eingeforderte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vollständig in einen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden war. Das Bauleitverfahren wird nunmehr auf Basis des Bebauungsplanentwurfes fortgesetzt.
Ebenso genehmigt wurde nach Vorlage entsprechender notarieller Urkunden die Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum, weil damit eine vorweggenommene Erbfallregelung getroffen wurde.
Satzungsrecht
Der Gemeinderat hat für verschiedene Flächen im Gemeindegebiet den Erlass einer Vorkaufssatzung beschlossen. Es handelt sich im Wesentlichen um Flächen, die aus Sicht des Gemeinderates grundsätzlich für eine Wohnbebauung (Einheimischenmodell) oder für eine gewerbliche Nutzung geeignet erscheinen. Ein Vorkaufsrecht sichert der Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit, in einen Grundstückskaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu den darin festgelegten Konditionen einzutreten.
Breitbandausbau
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Erstellung eines Infrastruktur-/Masterplanes zu beauftragen. Ziel ist es. Im Hinblick auf zukünftige Tiefbaumaßnahmen vorausschauend und damit kostenminimierend die erforderlichen baulichen Vorkehrungen zu treffen, um die Glasfasertechnologie weiter auszubauen. Die Maßnahme wird von der Bundesrepublik Deutschland zu 100% gefördert.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) fördert der Freistaat Bayern den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in sog. „grauen und weißen“ Flecken“. Die Förderungsquote liegt bei 90%. In einem ersten Schritt sollen in der Gemeinde die Bereiche „An der Bräuwies“, „Am Krepbach/Hirschbichl“ und „Bruckweg“ ausgebaut werden. Der Eigenanteil der Gemeinde hierfür liegt bei ca. 21.000 EUR.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG