Bericht zur Gemeinderatsitzung am 21.11.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024 informieren.
Bekanntgaben
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.10.2024 wurden Planungsleistungen für die Überarbeitung der Bebauungspläne „Gnomenau und Zierwaldweg“ und Nelkenweg an das Architekturbüro Hörner, Schongau, vergeben. Insgesamt belaufen sich die Kosten für beide Maßnahmen auf rd. 60.000 €.
In der gleichen Sitzung wurden noch weitere Leistungen vergeben;
Für die Lieferung und Installation der EDV-Infrastruktur im Rathaus ging der Zuschlag an die Firma CyberTecc, Neustadt a.d. Donau. Das Auftragsvolumen liegt bei rd. 110.000 €.
Ferner wurde für den Saunabereich im Schwimmbad ein neues Schließsystem gekauft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 9.300 €. Letztendlich wurde noch für die wiederkehrende Rasenregeneration am Sportplatz ein Betrag von rd. 10.300 € bewilligt.
Für den Bau von Windkrafträder sind auf Grainauer Flur keine Vorranggebiete ausge-wiesen. Zunächst angedachte Flächen am Seeberg und an der Thörle wurden aus Naturschutzgründen verworfen.
Bauplanungsrecht
Nach durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde der Bebauungsplan „Kreuzeckweg – Haus Hammersbach“ mehrheitlich als Satzung beschlossen. Da die Dimensionierung Neubaus unverändert blieb (Länge des Bau-körpers ca. 50 m, Wandhöhe mehr als 10 m, siehe Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 17.04.2024) blieben die Mitglieder der BfG-Fraktion bei ihrem Nein.
Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde für den Bebauungsplan „Eibseestraße-Riffelweg“ angestoßen. Dabei wird ein ursprünglich angedachter Wendehammer südlich des Riffelweges nicht weiterverfolgt.
Weiterverfolgt wird dagegen die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Tennishalle und angrenzende Grundstücke. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für kleinstrukturierte Gewerbebetriebe (z.B. Handwerk) zu schaffen.
Bauordnungsrecht
Nachdem keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange erkennbar sind und die Erschließung gesichert ist, hat der Gemeinderat trotz Außenbereich grünes Licht für die Errichtung einer Außentreppe bei den Seehäusern gegeben.
Grundsätzlich zugestimmt wurde auch der Aufstockung und dem Umbau von Wohngebäuden Am Gschwend und in der Eibseestraße. Um jedoch das gemeindliche Einvernehmen verbindlich erhalten zu können, müssen die Antragsteller die eingereichten Bauunterlagen in einigen Punkten überarbeiten.
Straßenrecht / Wasserrecht
Die Anlieger des Karwegs haben eine Asphaltierung beantragt. Allerdings muss geprüft werden, ob ein Vollausbau des Karwegs erforderlich ist. Sobald die notwendigen Daten erhoben sind, ist eine Anliegerversammlung geplant.
Im Rahmen der Tiefbauarbeiten in der Griesener Straße hat der Gemeinderat einem Nachtrag für eine Asphalttragdeckschicht zugestimmt. Veranschlagt hierfür sind knapp 18.000 €.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim plant für die Loisach Renaturierungsmaßnahmen. U.a. geht es dabei um das Auflockern starrer (monotoner) Uferlinien. Grainau ist aber von etwaigen Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.
Haushaltsrecht
Wie in jedem Jahr hat der Gemeinderat seine Bedarfsmitteilung für die Städtebauförde-rung 2025 angegeben. Eingestellt wurde 775.000 €, der Löwenanteil mit 700.000 E entfällt das auf die Rathausmodernisierung.
Ortsrecht
Für den Oberen Dorfplatz ist nach Abschluss der Baumaßnahmen eine neue „Amtstafel“ vorgesehen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde deshalb entsprechend ergänzt.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 müssen mit Wirkung zum 01.01.2025 die Grundstückswerte durch die Finanzbehörde neu berechnet werden.
Aktuell liegen der Gemeinde dazu von der Finanzbehörde für den Bereich der Grund-steuer A (Land- und Forstwirtschaft) ca. 70% und für den Bereich der Grundsteuer B (Bebaubare und bebaute Grundstücke) ca. 88% der Grundsteuermessbeträge vor.
Ziel ist, das Steueraufkommen der Gemeinde auf dem bisherigen Niveau zu halten.
Für den Bereich der Grundsteuer A kann es dabei beim bisherigen Hebesatz von 500 v.H. bleiben. Für den Bereich der Grundsteuer B muss jedoch der Hebesatz von 460 v.H. auf 570 v.H. angehoben werden. Mit dem aktuell gültigen Hebesatz von 460 v.H. würde bei der Gemeinde ein Defizit von ca. 180.000 € entstehen.
Wenn im Laufe des Jahres 2025 alle Steuermessbeträge von der Finanzbehörde über-mittelt sind, erfolgt eine erneute Überprüfung der Hebesätze für das Jahr 2026.
Personenstandswesen
Damit auch während der Rathaussanierung Eheschließungen in Grainau stattfinden können, wird der Pfarrsaal zu einer Räumlichkeit des Standesamtsbezirk Garmisch-Partenkirchen gewidmet.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG