Bericht zur Gemeinderatsitzung am 06.04.2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 06.04.2022 informieren.
Bekanntgaben
Zu Ostern bietet die Gemeinde verschiedene kulturelle Veranstaltungen an. Den Anfang macht
am Mittwoch, den 20.04.2022, die COUPLET AG, ihr folgt
am Freitag, 22.04.2022, der Kabarettist MICHAEL ALTINGER und
am Samstag, 23.04.2022 die TEGERNSEER TANZLMUSI.
Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 20.00 Uhr, Ort Saal Waxenstein. Nachdem coronabedingt die Veranstaltungsreihe bereits zwei Mal verschoben werden musste, würde sich die Gemeinde umso mehr freuen, wenn auch viele Einheimische das Angebot nützen würden.
Wasserversorgung
In einem interessanten Vortrag gab der Wassermeister der Gemeinde Grainau, Herr Andreas Huber sen., einen aktuellen Überblick über die Wasserversorgung in Grainau.
Das wichtigste vorweg:
Die Trinkwasserqualität in der Gemeinde Grainau ist hervorragend. So wie das Wasser gefördert wird, kann es ohne weitere Aufbereitung in die Haushalte gelangen.
Neben der Gemeinde Grainau partizipieren an der Wasserversorgung der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Farchant. Die Betriebskosten teilen sich die Kommunen entsprechend der Absatzmenge.
Bei der Fertigstellung des neuen Hochbehälters an der Christlhütte hat sich hauptsächlich pandemiebedingt eine Verzögerung ergeben. Die Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters ist nunmehr für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Saisonale Schwankungen der Niederschlagsmenge haben bislang keinen Einfluss auf die Trinkwasserversorgung. Gleichwohl müssen aber auch in Zukunft regelmäßig und lückenlos Prüfungen vorgenommen werden, um etwaigen Veränderungen infolge der Klimaveränderung rechtzeitig entgegentreten zu können.
Daneben muss lt. Huber auch zukünftig weiter in die Infrastruktur der Wasserversorgung (Wasserleitungsnetz) investiert werden, nicht zuletzt deshalb, um Wasserverluste im Leitungssystem zu minimieren. Im Interesse der Versorgungssicherheit für den Ortsteil Hammersbach ist mittelfristig auch eine zweite Versorgungsleitung dorthin anzustreben.
Baurecht
Grünes Licht gab der Gemeinderat für die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen an der Lagerhausstraße und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seminarhaus Grainau“.
Befürwortet wurden auch – zum Teil unter Auflagen – kleinere Baumaßnahmen (Garagen und Windfang) sowie der Neubau eines Zweifamilienhauses an der Alpspitzstraße und die Erhöhung und Sanierung eines Bestandsgebäudes „Am Rain“.
Keine Zustimmung fand dagegen ein Tekturantrag zu einem Neubau an der Alpspitzstraße hinsichtlich einer Befreiung von den vorgesehenen Baugrenzen, weil dadurch die im Bebauungsplan festgesetzten Grundzüge der Planung verletzt worden wären.
Letztendlich wurde noch das Bauleitverfahren für das im Untergrainauer Moos geplante Einheimischen Modell wegen der dort vorhandenen ungeeigneten Bodenverhältnisse eingestellt.
Haushalt
Neben der Genehmigung eines Nachtragsangebotes für die Erneuerung der Wasserleitung in der Loisachstraße über rd. 27.000 EUR (bei einem Fördersatz von 50%) standen auch noch die Feststellung der Jahresrechnung für das Kalenderjahr 2021 auf der Tagesordnung.
Das gesamte Haushaltsvolumen belief sich auf 15.753.400, 85 EUR. Hiervon entfielen auf den Verwaltungshaushalt (im Regelfall laufende Ein- und Ausgaben) 10.969.742,82 EUR und auf den Vermögenshaushalt (Investitionen) 4.783.658,03 EUR.
Größte Einnahmenposten im Jahr 2021 waren (gerundet) die Gewerbesteuer (1.403.891 EUR), der Einkommensteueranteil (1.899.344 EUR) und die Kurbeiträge (1.029.924 EUR). Auf der Ausgabenseite schlugen insbesondere die Personalkosten (2.787.114 EUR) und die an den Landkreis abzuführende Kreisumlage (EUR1.895.042) zu Buche.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in vier Sitzungen die Jahresrechnung geprüft. Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wurde dem 1. Bürgermeister Stephan Märkl einstimmig die Entlastung erteilt.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG