Bericht über Gemeinderatssitzung vom 21.01.2015
Liebe Mitglieder,
liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie heute über die erste öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres 2015 vom 21.01.2015 informieren:
Bekanntgaben
Wie Sie bereits der Tagespresse vom 24.01.2015 entnehmen konnten, beabsichtigt die TELEKOM in diesem Jahr das Breitbandnetz in Grainau auszubauen und zu verbessern. Die Arbeiten werden Mitte des Jahres beginnen und sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. Neben verschiedenen technischen Maßnahmen sind für den Breitbandausbau auch Erdarbeiten auf einer Gesamtstrecke von ca. 1,6 km erforderlich.
Am Oberen Dorfplatz wird die Fahrbahnbegrenzung vor dem Anwesen Zugspitzstraße 1a neu gestaltet. Der bisherige „schicke“ Begrenzungsposten wird durch eine Fahrbahnabgrenzung, wie sie an der Untergrainauer Kapelle bereits existiert (Kettengeländer), ersetzt. Die Umsetzung ist für das Frühjahr vorgesehen.
Bauvorhaben
Der Gemeinderat hält an der bisherigen Regelung fest, dass Teilungen für die Begründung von Wohneigentum ausnahmsweise nur im Hinblick auf eine vorgezogene Erbregelung innerhalb der Familie zugestimmt wird. Ein entsprechender Teilungsantrag konnte deshalb keine Zustimmung finden.
Dagegen konnten verschiedenen Einzelbauvorhaben der Beschlussempfehlung des Bauausschusses folgend zugstimmt werden.
Kurbeitragssatzung
Die Kurbeitragsatzung für Zweitwohnungsinhaber musste nach Beanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde geändert werden. Bislang war für die Festsetzung des Kurbeitrags eine jährliche Aufenthaltsdauer von 50 Kalendertagen festgesetzt, ohne dass diese Dauer statistisch belegt werden konnte. Die erforderlichen Ermittlungen brachten zu Tage, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Zweitwohnungsinhabern bei 35 Kalendertagen liegt. Diese Dauer wird zukünftig bei der Bemessung des Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber berücksichtigt.
Der Gemeinderat vertraut darauf, dass die Selbstauskunft der Zweitwohnungsinhaber vollständig und sachgerecht erfolgt ist. Gleichwohl müssen im Interesse der Abgabengerechtigkeit auch hier, wie bei allen anderen Kurbeitragspflichtigen auch, stichprobenartige Überprüfungen vorbehalten bleiben.
Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, die Höhe des kalendertäglichen Kurbeitrags bleibt unverändert.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG
Den Bericht der Bürger für Grainau als PDF hier erhältlich:
Bericht zur GMR-Sitzung am 21.01.2015
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