Liebe Mitglieder,

liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,

 

nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.07.2025 informieren.

Bekanntgaben

 

In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, sich mit 30% an den Kosten für den Bau eines Geschiebe- und Schwemmholzrechen am Hammersbach zu beteiligen.  Im Vorfeld war klar zum Ausdruck gebracht worden, dass ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde die geplante Hochwasserschutzmaßnahme nicht realisiert werden könne. Dabei gibt der Freistaat Bayern keine gute Figur ab. Ein Beitrag im Münchner Merkur vom 22.07.2025 mit der Überschrift „Freistaat erpresst die Kommunen“ verweist auf den Bayerischen Gemeindetag, der die Zwangslagen der Gemeinde thematisiert und im Ergebnis eine Kostenverpflichtung der Gemeinden für unzulässig hält. Es bleibt abzuwarten, ob bei der anstehenden Neufassung des Bayerischen Wassergesetztes eine für die Kommunen freundlichere Regelung gefunden wird.

 

Fremdenverkehrsrecht

 

Seit September 2024 beschäftigte sich die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der beauftragten Projekt M GmbH mit einem Tourismuskonzept für Grainau. Das Ergebnis wurde nunmehr von der Projekt M GmbH präsentiert. Es umfasst u.a. 21 „Schlüsselmaßnahmen“, von der Ausarbeitung einer Zielgruppensegmentierung über Finanzierungsfragen bis hin zu einem nachhaltigen Mobilitätskonzept. Die Umsetzung soll schrittweise bis 2028 erfolgen, sofern in diesem Zeitrahmen die organisatorischen, personellen und finanziellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Baurecht

 

Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen den Anbau eines Frühstückraums sowie eines Seminarraums bei einem bestehenden Hotel in der Zugspitzstraße.

Zustimmung fand auch die Errichtung einer Garage mit einem Walmdach in der Zugspitzstraße. Im Interesse eines einheitlichen und harmonischen Gesamtbildes wurde von der Verpflichtung zu einem Satteldach abgesehen, nachdem auch das Hauptgebäude seit langem mit einem Walmdach vorsehen ist.

 

Grünes Licht gab der Gemeinderat auch für die Nutzungsänderung einer Dachgeschoßwohnung zu einer Ferienwohnung am Zigeunerweg.

 

Denkmalschutz

 

Die Umgestaltung einer Gartenanlage in der Loisachstraße ist denkmalschutzrechtlich zu beurteilen. Dafür ist die Gemeinde nicht zuständig. Allerdings hat der Gemeinderat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die örtlichen Bauvorschriften einzuhalten sind, insbesondere die Höhenbeschränkung einer Bepflanzung zur öffentlichen Verkehrsfläche (Loisachstraße).

 

Straßenverkehrsrecht

 

Für Parkflächen in der Gumpenau und an den Wanderparkplätzen P1 (Zugspitzstraße) und P2 (Hammersbach) sind gesonderte Stellplätze für Elektrofahrzeuge ausgewiesen. Diese sind mit je zwei Ladepunkten ausgestattet, um der wachsenden Elektromobilität Rechnung zu tragen.

 

Finanzen

 

Der Gemeinderat hat außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rd. 27.000 € (vorwiegend für den Hochbehälter) und überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 51.000 € (Wasser und Kanalarbeiten in der Griesener Str.) genehmigt.

 

Erschließungsbeiträge für den Bau des Wendehammers am Rießerkopfweg werden nicht erhoben.

 

Um der wachsenden Komplexität in steuerrechtlichen Fragen zu begegnen, wird die Gemeinde ein sog. Tax Compliance Management System etablieren.  Dabei handelt es sich um ein organisatorisches Konzept, dass sicherstellen soll, dass Steuergesetzte und Steuervorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.

 

Die Zahlungsmoral trübt sich ein. Folge sind offene Forderungen der Gemeinde, deren Beitreibung mühsam und zeitaufwändig ist. Die Gemeinde wird deshalb das Vollstreckungswesen an den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland übertragen, der in diesem Bereich bereits für zahlreiche Kommunen mit Erfolg tätig ist.

 

Seit März 2016 sind die Gebühren für die Mittagsbetreuung nicht mehr erhöht worden. Nunmehr hat sich der Gemeinderat angesichts des jährlichen Defizits mehrheitlich für eine Gebührenanpassung ausgesprochen.

 

Ab 01.03.2026 wird die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr mit warmer Mahlzeit bei einem wöchentlichen Betreuungstag 37.- € im Monat betragen, für die Zeitspanne bis 15.30 Uhr einschließlich der warmen Mahlzeit 42.- €. Bei mehreren wöchentlichen Betreuungstagen erhöht sich die monatliche Gebühr entsprechend.

 

Ortsrecht

 

Keine Zustimmung fand die beantragte Verwendung des Grainauer Wappens. Dieses sollte auf einem metallischen Pin platziert werden, wobei ein Teil dieser Pins vom Antragsteller verkauft worden wäre.

 

Herzliche Grüße,

Christian Andrä (BfG)

 

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