Gemeinderat beschließt KiTa-Zuwendungen
Der Gemeinderat von Grainau hat in seiner vergangenen Sitzung am 26.10.2019 eine Zuwendungsrichtlinie für Kinder in Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Entstehen Eltern Mehraufwendungen mangels verfügbarer Betreuungsplätze innerhalb des Gemeindegebietes, können diese rückwirkend ab 01.01.2019 einen entsprechenden Ausgleich beantragen.
Sollten Sie Fragen zum Anspruch und Antrag haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Beispiel: Für ein Kind steht zum Stichtag kein Betreuungsplatz im örtlichen Kindergarten zur Verfügung. Alternativ wird ein Betreuungsplatz der Kindergroßtagesstätte Waxlkinder in Anspruch genommen. Die Differenz der höheren Gebühren kann von den Eltern geltend gemacht werden.
Die Erstellung dieser Richtlinie ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung ortsansässiger Familien im Bereich der Kinderbetreuung. Die Problematik der aktuell zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze ist uns bewusst und ein dringendes Anliegen. Ziel muss es daher weiter sein, abseits dieser Richtlinie, geeignete Betreuungsplätze für alle Altersstufen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.
Kita-Zuwendungsrichtlinie Grainau
Kita-Antrag auf Zuwendungen