Bericht zur Gemeinderatsitzung am 28.02.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.02.2024 informieren.
Bekanntgaben
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 24.01.2024 wurden für die geplante Sanierung des Rathauses (dazu mehr siehe unten) Architekturaufgaben an das in Murnau ansässige Architekturbüro Kottermair-Rebbolz und weitere Planungsleistungen (PV-Anlage, Elektroinstallationen) an das Planungsbüro Hopf in Creußen vergeben.
Ferner wurde berichtet, die die Bautätigkeiten am Oberen Dorfplatz ab 08.03.2024 wieder aufgenommen werden. Ausgeführt werden dabei u.a. weitere Pflasterarbeiten und die Freilegung des Alplebachs.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde daraufhin, dass der Bereich des Oberen Dorfplatzes in naher Zukunft als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Parken ist dann nur noch innerhalb der gekennzeichneten Flächen zulässig.
Wesentliche weitere Regeln sind Schrittgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge, Vorrang des Fußgängerverkehrs und der Wegfall von „Rechts vor Links“.
Bauplanungsrecht
Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat den in den 1970er Jahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 „Nördlich des Parkwegs“ aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte, weil für das Plangebiet kein Bebauungsplanerfordernis mehr besteht.
Bauordnungsrecht
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die beantragte Einhausung eines bestehenden Balkons Zur Vergrößerung der Wohnfläche an der südöstlichen Seite eines Gebäudes am oberen Dorfplatz.
Auch der eigene Bauantrag der Gemeinde Grainau zur Sanierung des Rathauses wurde gutgeheißen. Geplant ist neben einer umfassenden energetischen Sanierung eine Ertüchtigung im Brand- und Schallschutz sowie die Gewährleistung eines barrierefreien Zutritts.
Die geplanten Arbeiten beinhalten einen zweiten Rettungsweg (Wendeltreppe) und einen Aufzug an der Nordseite des Gebäudes. Der ebenerdig erreichbare ehemalige Lesesaal soll einer Mehrzwecknutzung für Sitzungen, Trauungen und Veranstaltungen zugeführt und mit einem Satteldach versehen werden. Außerdem soll das Dach geringfügig angehoben werden und eine PV-Anlage erhalten. Die Außenfassade bleibt weitgehend unberührt.
Grünes Licht gab der Gemeinderat auch für zwei (eigene) Bauanträge zur Errichtung von Toilettenanlagen am Wanderparkplatz Hammersbach und am Eibsee. Vorgesehen sind jeweils barrierefreie Unisex-Toiletten und separate Urinalbereiche. Allerdings sind für die Toilettenanlage am Eibsee noch Abstimmungen zur exakten Positionierung und für notwendige Versorgungsleitungen ausstehend.
Straßen- und Wegerecht
Im Jahr 1961 wurde die Postgasse erstmalig in das Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen eingetragen. 1975 wurde dann die Postgasse im Hinblick auf ihre Verkehrsbedeutung zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) herabgestuft. Die Widmungsbeschränkung lautete: „Nur Fußgänger – Lieferanten zum Kindergarten frei“.
Der ehemalige Kindergarten an der Postgasse existiert seit Jahren nicht mehr. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Bestandsverzeichnis zu berichtigen und den Zusatz „Lieferanten zum Kindergarten frei“ zu löschen. Keine Zustimmung fand im Gemeinderat eine beantragte Teilaufhebung des absoluten Halteverbotes in der Zugspitzstraße. Die eingeholte Stellungnahme der Polizei weist auf die durch den Ausflugsverkehr bedingte, aber unerwünschte „Beparkung“ der Zugspitzstraße sowie auf eine der Straßenführung geschuldete unübersichtliche Verkehrssituation (Kurvenbereich) hin und rät von der beantragten Aufhebung des absoluten Halteverbots ab. Der Gemeinderat hat sich dieser Auffassung
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG