Bericht zur Gemeinderatsitzung am 27.07.2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. Juli 2021 informieren.
Baurecht
Dem beantragten Umbau eines Bestandsgebäudes am „Untergrainauer Dorfplatz“ konnte der Gemeinderat sein Einvernehmen nicht erteilen. Der notwendigen Einfügung in das Straßen- und Ortsbild wurde der geplante Baukörper aufgrund der Ausrichtung des Giebels und der Gebäudehöhe (bislang) nicht gerecht. Ebenso wenig Zustimmung fand die Errichtung von zwei Werbetafeln in der Waxensteinstraße. Auch hier sah der Gemeinderat das Straßen- und Ortsbild beeinträchtigt.
Dagegen wurde einem Antrag auf Errichtung einer Garage am „Zigeunerweg“ und der Erweiterung eines Wohngebäudes am „Am Rain“ um zwei Garagen sowie einen Tankraum das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Außerdem wurde ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes am „Höhenrainweg“ befürwortet.
Haushaltsrecht
Der Belag an der Brücke beim Herrgottschrofen ist erneuerungsbedürftig. Vorgesehen ist statt des bisherigen Holzbelages eine Ausführung in Metall. Die Unterhaltskosten an dieser Brücke teilen sich zu gleichen Teilen die Gemeinde Grainau und der Markt Garmisch-Partenkirchen, weil die Mitte der Loisach die Flurgrenze bildet. Der Anteil der Gemeinde Grainau liegt voraussichtlich bei knapp 8.000.- EUR.
Erneuert wurde zwischenzeitlich auch der Fußweg im Kurpark (hinter der Minigolfanlage). 4000.- EUR waren dafür aufzubringen.
Nach Einholung entsprechender Vergleichsangebote wurde der Fa. Völk aus Antdorf der Zuschlag für den Kauf eines Wegepflegegerätes samt Schneepfluges erteilt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rd. 105.000.- EUR und werden mit mindestens 50% gefördert. Nach Abzug des Verkaufserlöses für das „Altfahrzeuges“ wird die Anschaffung letztendlich mit rd. 30.000.- EUR zu Buche schlagen.
Ohne tatsächliche finanzielle Auswirkung ist die zukünftig notwendige (interne) Verzinsung etwaiger Verbindlichkeiten der gemeindlichen „Regiebetriebe“ (Tourismus und Wasserversorgung) zu banküblichen Konditionen. Davon betroffen sind ausschließlich verwaltungsinterne Buchungsvorgänge.
Ortsrecht
Der Gemeinderat sah sich veranlasst, den Kurbeitrag ab 01.01.2022 zu erhöhen und wie folgt festzulegen:
Erwachsene EUR 3,50
Kinder (6 – 16 Jahre) EUR 1,50
Schwerbehinderte EUR 1,50
Für den jährlichen pauschalen Kurbeitrag (bei unverändert unterstellten 35 Tagen Nutzungsdauer) ergeben sich somit ab 01.01.2022 folgende Beträge:
Erwachsene EUR 122,50
Kinder (6 – 16 Jahre) EUR 52,50
Schwerbehinderte EUR 52,50
Wie bereits in den Haushaltsberatungen und bei der Verabschiedung des Haushalts 2021 angekündigt, ist die Erhöhung des Kurbeitrages zur Kostendeckung unumgänglich. Neben den Leistungen der GrainauCard und den Angeboten der Zugspitz Arena Bayern-Tirol sind auch die anteiligen nutzungsunabhängigen Kosten beispielsweise für Wegeunterhalt und Loipenpflege ohne Anpassung des Kurbeitrages nicht mehr annähernd zu decken.
Verwaltungsintern sind die stellvertretenden Positionen für den Datenschutz und die Kassenverwaltung neu besetzt worden. Zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten wurde Florian Sedlmayr, zur stellvertretenden Kassenverwalterin Bettina Engelstädter bestellt.
Um weiterhin in den Genuss der sog. Städtebauförderung zu kommen, ist die Aus-schreibung zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes notwendig. Dessen Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für die Sicherung und Stärkung der Dorfkerne aufzuzeigen Außerdem besteht auch die Möglichkeit, die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes anzupassen.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 100.000 EUR, die Förderquote beträgt 80%.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet nach der Sommerpause am 29.09.2021 statt.
Die Gemeinderäte der BfG-Fraktion wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Ferienzeit und einen erholsamen Urlaub.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG