Bericht zur Gemeinderatsitzung am 25.09.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
Liebe Mitglieder,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 informieren.
Straßen – und Wegerecht
Seit Jahrzehnten war die Postgasse dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Nunmehr hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, die Postgasse vom Beginn am Oberen Dorfplatz bis zur Postgasse Hausnummer 4 zur Ortsstraße aufzustufen. Bedenken wegen der geringen Wegbreite fanden ebenso wenig Gehör wie der Antrag des Gemeinderates Karatas, den Tagungsordnungspunkt auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen zu vertragen, um betroffenen Anrainer die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Die Beschilderung am Beginn der Postgasse wird als „Sackgasse“ erfolgen.
Auch die Ortsstraße „Kirchbichl“ wird eine neue Beschilderung erfahren. Das generelle Verbot für Kraftwagen wird mit „Anlieger frei“ ergänzt.
Ortsrecht
Der Gemeinderat hat sich erneut mit Änderungen der Ortsgestaltungssatzungen beschäftigt. Dieses Mal standen die Themen Dachgauben und Giebelverglasung zur Diskussion. Neben einer Klarstellung, was unter einer Dachgaube verstanden wird, werden z.B. Dachgauben in der Ortsgestaltungssatzung 2 zukünftig auf beiden Dachflächen zugelassen. In der Ortsgestaltungssatzung 1 wird das bisherige Verbot der Giebelverglasung aufgehoben. Alle Anpassungen können nach Aktualisierung auf der Homepage der Gemeinde detailliert nachgelesen werden.
Bauplanungsrecht
Zu den Bebauungsplänen „Kreuzeckweg – Haus Hammersbach“ und „Eibseestraße – Riffelweg“ werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange soweit erforderlich in die Bebauungsplanentwürfe eingearbeitet. Anschließend wird eine weitere Auslegung erfolgen.
Zustimmung fand mit einem Billigungs- und Auslegungsbeschluss die Neufassung des Bebauungsplanes „Gassenbichl“.
Der Gemeinderat hat ferner beschlossen, den Bebauungsplan „Mittlere Bräuwies aufgrund weitestgehend erfolgter Bebauung aufzuheben und die Bebauungspläne „Nelkenweg“, „Gnomenau“ und „Zierwaldweg“ zu überarbeiten.
Außerdem hat der Gemeinderat eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht. Mit ihr soll die Grundlage für Gewerbeflächen im Bereich der Tennishalle geschaffen werden.
Bauordnungsrecht
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen eine geringfügige (1,60 m) Verschiebung der Garagenanlage des Kath. Siedlungswerkes in der Lärchwaldstraße, gegen die Errichtung von zwei Dachgauben „Am Brücklesbach“, gegen den Anbau eines Windfanges im Rießerkopfweg, gegen eine Kühlzellenüberdachung auf den Gelände der Bayerischen Zugspitzbahn, gegen die Begründung von Wohneigentum im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, gegen die Errichtung eines Geräteschuppens in der Lärchwaldstraße und gegen eine Nutzungsänderung für eine zukünftige Gästevermietung „An der Wies“
Zustimmung signalisierte der Gemeinderat auch für eine im Gewerbegebiet geplante Nutzungsänderung einer ehemaligen Autowerkstatt in einem Zimmereibetrieb, sofern Immissionsrichtwerte, vor allem im Bereich des Schallschutzes, eingehalten werden.
Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen mit der Errichtung eines Appartementhauses in der Alpspitzstraße gegeben. Notwendig gewordene Änderungen, u.a. die Reduzierung der Anzahl der Dachfenster und der Eibau eines Personenaufzuges, erteilte der Gemeinderat ebenfalls seine Zustimmung.
Nach Fortschreibung der Ortsgestaltungssatzung 1, die zukünftig Giebelverglasung zulässt (siehe oben), wurde noch einmal die Sanierung des Rathauses aufgegriffen. Der im Hinblick auf die bislang geltende Ortsgestaltungssatzung in der letzten Gemeinderatssitzung abgelehnten Giebelverglasung wurde nunmehr mehrheitlich zugestimmt.
Mehrheitlich Zustimmung fand auch der beantragte Umbau nebst Umnutzung des ehemaligen „Wohnheims“ in der Postgasse. Dem vorausgegangen war die oben beschriebene Aufstufung der Postgasse zur Ortsstraße.
Letztendlich erklärte der Gemeinderat auch noch sein Einverständnis zu einem temporären Schutz der Holzfenster durch Plexiglasscheiben in einem Denkmal geschützten Gebäude in der Eibseestraße.
Finanzen
Im Rahmen der Sanierung des Oberen Dorfplatzes wurden zusätzliche Einfriedungen, eine neue Anschlagtafel, eine Reparatursäule für Fahrräder und Pflanzbeete errichtet. Zusammen mit den aufzustellenden Sitzsteinen belaufen sich hierfür die vom Gemeinderat genehmigten Kosten auf rd. 120.000 EUR.
Außer- bzw. überplanmäßige Kosten fallen insbesondere für die Asphaltierung des Törlenweges und bei den Baumaßnahmen an der Griesener Straße (Pressung unter der Bahnlinie, Kabelverlegung) an. Das vom Gemeinderat abgesegnete Volumen beläuft sich auf rd. 170.000 EUR.
Aus steuerlichen Gründen hat der Gemeinderat auch für 2024 beschlossen, Rücklagen für die gemeindeeigenen „Betriebe gewerblicher Art“ (z.B. Wasserversorgung, Parkraumbewirtschaftung) zu bilden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die „Betrieb gewerblicher Art“ Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde in banküblicher Höhe zu verzinsen haben.
Das seit mehreren Jahren bestehende Provisionsmodell für Onlinebuchungen wird unverändert bis 30.06.2026 verlängert.
Bei der Feuerwehr steht die Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges an. Der Gemeinderat erklärte dazu sein grundsätzliches Einverständnis. Dieses ist Voraussetzung, um Fördermittel beantragen zu können.
Für die ab Beginn des nächsten Jahres anstehende Rathaussanierung hat der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. Der geschätzte Kostenaufwand beträgt ca. 6,5 Mio. EUR, der durch Fremdmittel aufzubringende Eigenanteil der Gemeinde liegt bei ca. 2 Mio. EUR. Nach durchgeführter Sanierung kann die Einsparung des Energiebedarfes bis zu 90% betragen.
Fremdenverkehr
Das bisherige Gastgeberverzeichnis soll angesichts sinkender Nachfrage und der arbeitsintensiven jährlichen Aktualisierung durch eine Imagebroschüre ersetzt werden.
Die Zusammenarbeit mit dem Buchungsportal HRS wird im Hinblick auf fehlendes Volumen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG