Bericht zur Gemeinderatsitzung am 14.12.2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022 informieren.
Bekanntgaben
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2022 hat der Gemeinderat nach europaweiter Ausschreibung Planungsleistungen für eine Sanierung bzw. für einen (Teil)Umbau des Kurhauses einschließlich des Schwimmbades beschlossen. Der Zuschlag ging an das Architekturbüro Rainer Eckert in Langenzenn (Landkreis Fürth).
Baurecht
Die Einbeziehungssatzung am Törlenweg, mit der bislang dem Außenbereich zugehörige Flächen in den Innenbereich eingegliedert werden, hat seine letzte Hürde genommen. Nach ausführlicher Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellung-nahmen aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange hat der Gemeinde-rat entschieden, ohne Änderung die Satzung zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen. In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, die von der Eingliederungs-satzung erfassten Flächen in den Geltungsbereich die Ortsgestaltungssatzung 1 einzubeziehen.
Daneben standen noch mehrere Einzelbauvorhaben auf der Tagesordnung.
Über den Neubau eines Sechsfamilienhauses in der Alpspitzstraße konnte noch nicht abschließend entschieden werden, weil die zweite Auslegung im laufenden Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings signalisierte der Gemeinderat dem Antrags-steller bereits sein grundsätzliches Einverständnis mit dem Bauantrag.
Mehrheitlich Zustimmung fanden auch der Neubau einer Lagerhalle nebst Büro und Werksleiterwohnung sowie die Erweiterung der bestehenden Abbundhalle (bei gleichzeitigem Teilabriss eines Büro- und Lagergebäudes). Für die angeregte Aufstellung eines Bebauungsplanes sah das Gremium zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich keine Notwendigkeit.
Zustimmung fand auch ein Tekturantrag (Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Bauvorhaben) zum Anbau und zur Aufstockung eines Wohngebäudes in der Schmölzstraße, allerdings unterer mehreren Auflagen. Dazu gehört auch die Einhaltung der für das Gemeindegebiet geltenden Stellplatzrichtlinie.
Letztendlich lag noch ein Antrag auf Anhebung eines Dachstuhls und Errichtung eines Zwerchgiebels für ein Wohngebäude in der Loisachstraße vor. Während die Anhebung des Dachstuhls gutgeheißen wurde, musste die Errichtung des Zwerchgiebels abgelehnt werden, weil das Gebäude nicht die dafür erforderlichen Außenmaße aufweist.
Ortsrecht
Änderungen erfuhr die Ortsgestaltungssatzung 1. Zukünftig sind in deren Geltungsbereich Solardachziegel und Solardachpfannen zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen an Fassaden und Balkonen sind ebenso wie bodenständige Anlagen jedoch unzulässig.
Haushaltsrecht
Auch in diesem Jahr sind in überschaubarem Umfang außer- und überplanmäßige Aus-gaben angefallen. Außerplanmäßig erfolgte u.a. die Asphaltierung der Loisachstraße und die Erneuerung der Kurparktreppen.
Mehr Geld als vorgesehen (überplanmäßige Ausgaben) musste u.a. für die Asphaltierung des Brandweges und auch für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude (Energiekosten) ausgegeben werden.
Sämtlichen Maßnahmen hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Liegenschaftsverwaltung
Bereits in diesem Jahr wurden Teilbereiche der Straßenbeleuchtung (u.a. in der Waxensteinstraße) auf eine LED-Beleuchtung umgestellt. Diese Umstellung soll nach und nach im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Eine staatliche Förderung in einer Höhe von bis zu 90% ist grundsätzlich möglich, allerdings ist aktuell mit einer mindestens 2-jährigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfallen wird ist derzeit ungewiß.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, die sog. Bavarialeuchten sofort auf LED umzurüsten. Die Umrüstung der verbleibenden Straßenbeleuchtung wird dagegen erst nach Eingang des Förderbescheides in Angriff genommen.
Im Namen aller Gemeinderäte unserer Fraktion wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG