Bericht zur Gemeinderatsitzung am 13.12.2023
Liebe Mitglieder,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023 informieren.
Bauplanungsrecht
In der Sitzung vom 27.09.2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 17 „Nördlich des Parkweges“ aufzuheben. Einwände dagegen wurden bislang nicht erhoben. Im nächsten Schritt wird nunmehr der Satzungsentwurf zur Aufhebung öffentlich ausgelegt und die übliche Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Bauordnungsrecht
Zustimmung fanden der beantragte Anbau eines Garagengebäudes zur Brennstofflagerung sowie die Sanierung des bestehenden Gebäudes „Am Rain“. Der Gemeinderat hatte diesem Anliegen bereits im Oktober 2022 zugestimmt. Nach teilweiser planabweichender Bauausführung hatte die Bauaufsichtsbehörde interveniert, wodurch die bereits erteilte Baugenehmigung keine Gültigkeit mehr besaß. Das Bauvorhaben war daher mit im Wesentlichen unverändertem Inhalt neu zu beantragen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erneut erteilt.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat auch gegen die beantragte Errichtung eines Zwerchgiebels am Breitackerweg. Das geplante Bauvorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Ortsgestaltungssatzung 2 und fügt sich auch in die nähere Umgebung ein.
Keine Zustimmung fand dagegen ein Antrag (Vorbescheid) zur Errichtung eines Gebäudes mit zwei Ferienwohnungen in der Schmölzstraße. Nach Ansicht des Gemeinderats fügt sich das geplante Gebäude mit der beantragten Größe nicht in die nähere Umgebung ein. Unabhängig davon scheint auch die Stellplatzfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend geklärt.
Haushaltsrecht
Auch im Jahr 2023 fielen wiederum außer- und überplanmäßige Ausgaben an, d.h. die Ausgaben waren bei der Haushaltsplanung entweder nicht vorhersehbar oder im Umfang niedriger eingeschätzt.
Die außerplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf (gerundet) 229.000 EUR. Der Löwenanteil, etwa 172.000 EUR, entfällt dabei auf Tiefbaumaßnahmen, ein weiterer größerer Kostenblock mit 25.000 EUR auf die Ausstattung unserer Schule. Im Haushalt 2023 nicht eingestellt waren außerdem Kosten für das neue Beschilderungssystem („gelbe Schilder“) mit rd. 16.000 EUR, eine höhere Körperschaftssteuer (rd. 11.000 EUR) sowie eine neue Schneefräse für den Kurparkbereich (rd. 6.000 EUR).
Bei den überplanmäßigen Ausgaben liefen (gerundet) 74.000 EUR auf. Diese betreffen Planungskosten (rd. 41.000 EUR), die Gewerbesteuerumlage (rd. 20.000 EUR aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen) und die Schülerbeförderung (rd. 13.000 EUR).
Ortsrecht
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Geltungsbereich der Entwässerungssatzung neu zu fassen. Bislang endete die Zuständigkeit des Anschlussnehmers für Bau und Unterhalt der Entwässerungsanlage an der Grundstücksgrenze. Zukünftig wird diese bereits am ersten Kontrollschacht enden und die Teilstrecke vom ersten Kontrollschacht bis zur Grundstücksgrenze in die Zuständigkeit der Gemeinde übergehen. Etwaigen Mehrkosten für die Gemeinde stehen Einsparungen bei den Kosten der Abwasserbeseitigung gegenüber, weil einem unerwünschten Fremdwassereintritt besser entgegengetreten werden kann.
Neu gefasst werden musste auch die gemeindliche Verordnung zu den Ladungsöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen (Ausnahme vom Ladenschlussgesetz). Die bestehende Verordnung aus dem Jahre 2003 verlor nach ihrer maximalen Dauer von 20 Jahren ihre Gültigkeit.
Wie bisher sind an den (höchstens) 40 Sonn- und Feiertagen Öffnungszeiten von 10.00 bis 18.00 Uhr zugelassen. Die verkaufsoffenen Tage entfallen überwiegend auf gesetzliche Feiertage, auf die Sonntage der Hauptreisezeit vom Anfang Mai bis Mitte September und auf die Adventssonntage.
Gemeindliche Bauvorhaben
Der alte Hochbehälter „Christlhütte“ muss noch abgerissen werden. Nach Ausschreibung ging der Zuschlag an die Firma Schneider aus Peiting. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf rd. 260.000 EUR.
Ebenso beschloss der Gemeinderat in einem ersten Schritt, Leistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (mit Batteriespeicher zur Notstromversorgung) auf dem Feuerwehrhaus auszuschreiben. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 148.000 EUR. Eine Amortisation ist in etwa in 14 Jahren zu erwarten.
In Prüfung bleiben weitere gemeindliche Gebäude.
Radweg B23
An der B23 zwischen der „Schmölz“ und dem bestehenden Radweg am Ende der Lagerhausstraße Richtung Griesen soll im Zuge der Baumaßnahmen für den Kramertunnel ein neuer Radweg entstehen. Ursprünglich war vorgesehen, den neuen Radweg entlang der bestehenden B23 zu führen.
Der Gemeinderat hat aber nach Abwägung möglicher Alternativen einen neuen Vorschlag des Straßenbauamtes aufgegriffen, den Radweg an der B23 von der „Schmölz“ nur bis zur Einmündung Loisachstraße/B23 („Stampfle Stich“) zu führen, dort den Radweg nach Einbau einer Querungshilfe hoch zur Lagerhausstraße anzulegen und im Weiteren die Lagerhausstraße bis zu deren Ende zu benützen.
Neben ungeklärten Grundstücksfragen erschien dem Gemeinderat mit dieser Lösung eine bestmögliche Querung der B23 gewährleistet zu werden. Gleichwohl ist festzuhalten, dass bei allen diskutierten Varianten die Querung der B23 am Ende der Lagerhausstraße Sorgen bereitet. Der Gemeinderat sprach sich deshalb zusätzlich dafür aus, beim Straßenbauamt eine (noch) bessere Querung der B23, etwa mit einer Unterführung wie in Kaltenbrunn, einzufordern.
Das Jahr neigt sich nun rasant dem Ende zu.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen aller Gemeinderäte unserer Fraktion eine geruhsame restliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG