Information über die Zuwendungen an den Verein Bürger für Grainau e.V..
Die “Bürger für Grainau” sind ein eingetragener Verein, welchem der Charakter einer “unabhängigen Wählervereinigung” gemäß § 34g EstG zuerkannt wurde.
Für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Spenden) an den Verein Bürger für Grainau e.V. gilt somit folgendes:
Die Zuwendung kann in Höhe der Hälfte des zugewendeten Betrages direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, d. h. die Hälfte der Zuwendungen zahlt somit der Staat. Allerdings gibt es für diesen Steuervorteil Höchstgrenzen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 1.650.- € bzw. 3.300.- € bei Zusammenveranlagung. Die Minderung der Einkommensteuer ist also maximal 825.- € / 1.650.- €. Im Gegensatz zu politischen Parteien sind darüber hinausgehende Beträge auch nicht als Sonderausgaben absetzbar, also steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Bestätigungen über entsprechende Zuwendungen in steuerlich anerkannter Form stellt Ihnen unser Kassier gerne aus.
Sie können auf unser Konto bei der VR-Bank Werdenfels eG überweisen:
Kontonummer: 1444441
Bankleitzahl: 700 932 00
IBAN: DE 29 700 932 00 0001444441
BIC: GENODEF1STH
