Bericht über die Gemeinderatsitzung am 28.10.2015
Liebe Mitglieder,
liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die zehnte öffentliche Gemeinderatsitzung des Jahres 2015 vom 28.10.2015 informieren.
Bekanntgaben
Gegenüber dem Monat August haben sich die Tourismuszahlen nur wenig verändert. Unter dem Strich waren in 2015 bis einschließlich 30.09.2015 120.997 Anreisen (+ 6,8% gegenüber Vorjahr) und bei den Übernachtungen 472.501 (+ 4,1% gegenüber dem Vorjahr) zu verzeichnen.
Wir müssen aber auch feststellen, dass sich der Trend zu kürzerer Aufenthaltsdauer leider weiter verfestigt.
Ob für den Kurbeitragsausfall anlässlich der beruflich bedingten Übernachtungen zum G7-Gipfel noch eine Kompensation gefunden werden kann, erscheint fraglich. Die augenscheinliche Auffassung des Freistaates Bayern, es wäre zur Beurteilung einer Einbuße auf einen Ganzjahresvergleich abzustellen, verkennt, dass dabei die Einbuße durch andere Effekte (hervorragende Sommersaison) überlagert werden.
Richtig wäre es, bei der Vergleichsbetrachtung auf die Monate Mai und Juni abzustellen. Niemand wird ernsthaft in Abrede stellen können, dass Grainau in dieser Zeit auch ohne den G7-Gipfel hoch ausgelastet gewesen wäre, allerdings mit Kurbeitrag zahlenden Gästen. Und anders als in anderen Gemeinde stehen diesem Einnahmeausfall auch keine anderweitigen staatlichen Investitionen gegenüber.
Bauvorhaben
Einstimmig beschlossen wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lärchwaldstraße/Unterwaldweg, wo das Katholische Siedlungswerk neuen und zusätzlich Wohnraum schaffen will.
Ortsrecht
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden Änderungen bei der Wasserabgabe- und bei der Entwässerungssatzung. Im Wesentlichen ging es dabei um die Handhabung der Vorauszahlungen, die zukünftig quartalsweise erfolgen. Eine Gebührenerhöhung ist damit aber nicht verbunden.
Personenstandswesen
Breiten Raum nahm die angedachte Zusammenlegung der Standesämter von Grainau und Garmisch-Partenkirchen ein. Letztendlich entschied sich der Gemeinderat nach Vorberatung in der vergangenen Gemeinderatssitzung und im Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss mehrheitlich dafür, diesen Schritt zu gehen.
Die klassischen Aufgaben eines Standesamtes erstrecken sich auf Prüfung und Beurkundungsvorgänge von Geburten, Eheschließungen bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und weiterer Beurkundungsfälle, beispielsweise im Zusammenhang mit der Führung der Personenstandsbücher.
Nicht betroffen sind dagegen die Aufgaben, die dem Einwohnermeldeamt obliegen, insbesondere Passangelegenheiten oder An- und Abmeldungen. Diese Tätigkeiten verbleiben in Grainau.
Wenn auch der Gemeinderat Garmisch-Partenkirchen zustimmt, werden die standesamtlichen Aufgaben zukünftig dort erledigt.
Was bedeutet das für Grainauer Bürger?
Nicht zu leugnen ist, dass der Weg nach Garmisch-Partenkirchen eine zumindest kleine Erschwernis darstellt, ebenso, dass ein Stück Eigenständigkeit aufgegeben wird.
Auf der anderen Seite sind grundsätzlich Geburten dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bereich die Geburt erfolgt. Für Geburten im Klinikum Garmisch-Partenkirchen war also auch bislang schon das Standesamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, so dass diesbezüglich keine Änderung eintritt. Eine Umkehr zur Hausgeburt ist auch zukünftig nicht zu erwarten.
Bei Sterbefällen kommt hinzu, dass im Regelfall das Bestattungsunternehmen die standesamtlichen Formalitäten übernimmt.
Soweit gewünscht kann trotz Übertragungen der Standesamtsaufgaben wie bisher in Grainau standesamtlich geheiratet werden. Die auf einen Bürgermeister übertragende Befugnis für Eheschließungen oder Begründung von Lebenspartnerschaften bleibt unberührt.
Der letztendlich noch verbleibenden Komforteinbuße steht jedoch eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung gegenüber. Der Beschluss, die Standesamtsaufgaben dem Markt Garmisch-Partenkirchen zu übertragen, wurde mit der Entscheidung gekoppelt, die Stelle nach Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers nicht nachzubesetzen.
Abzüglich der Dienstleistungspauschale für den Markt Garmisch-Partenkirchen und der Gebührenausfälle bewegt sich diese Einsparung insoweit in der Größenordnung von einer „halben Arbeitskraft“.
Weiterhin stand zur Entscheidung an, ob sich auch zukünftig Brautpaare auf der Maximiliansinsel im Eibsee standesamtlich trauen lassen können.
Dabei waren die seit neun Jahren gelebte Praxis, aber auch das Gebot des wirtschaftlichen Handels und der Gleichbehandlungsgrundsatz abzuwägen. Letztendlich war auch zu berücksichtigen, ob die Übertragung der Standesamtsaufgaben an den Markt Garmisch-Partenkirchen nicht grundsätzlich „altlastenfrei“ erfolgen sollte.
Der Gemeinderat hat sich letztendlich ebenfalls mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Maximiliansinsel im Eibsee zu entwidmen, d.h. nicht mehr als Trauraum auszuweisen.
Einen Bericht hierzu finden Sie auch im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt vom heutigen Tage.
Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG