Bericht zur Gemeinderatsitzung am 22.01.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.01.2025 informieren.
Bekanntgaben
Für den Breitbandausbau zum Eibsee liegen Förderzusagen in Höhe von 90% vor. Allerdings wird die Umsetzung nicht vor 2027 erfolgen.
Bauplanungsrecht
Im Sommer 2023 beschloss der Gemeinderat, für das Gebiet der Tennishalle und an-grenzender Grundstücke einen Bebauungsplan aufzustellen. Dazu ist vorab eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Aus den eingeholten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind keine Einwände erhoben worden.
Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
Auch zum Bebauungsplan „Zugspitzstraße – Bayern Ressort“ sind zwischenzeitlich Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wesentliches Ergebnis ist eine Reduzierung des geplanten Baukörpers.
Nach Einarbeitung der notwendigen Änderungen in den Bebauungsplanentwurfs wird erneut eine Auslegung erfolgen.
Mehrheitlich befürwortet wurde auch der Erlass einer Ergänzungssatzung (Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den Innenbereich) für eine Teilfläche in der Zugspitzstraße. Welche Stellungnahmen hierzu im weiteren Verfahrensablauf eingehen bleibt abzuwarten.
Bauordnungsrecht
Mehrheitlich befürwortet wurde auch der Neubau eines Wellnessturms mit Außenpool sowie eines Fitness- und Yogagebäudes am Eibsee-Hotel. Unstreitig dabei war der touristische Mehrwert, der sich aus so einem verbesserten Angebot ableitet, auch wenn sich die Baumaßnahme im Außenbereich befindet. Kritik gab es aber insbesondere zur Gestaltung des Wellnessturms, der neben einer Höhe von mehr als 12m auch ein Flachdach aufweisen wird.
Einstimmig befürwortet wurde dagegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Zigeunerweg ebenso wie der Umbau und die Aufstockung eines Bestandsgebäudes Am Gschwend, nachdem der ursprünglich eingereichte Bauantrag zur Einhaltung wesentlicher örtlicher Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) überarbeitet worden war.
Straßenrecht
Wie in den vergangenen Jahren gestattet die Gemeinde auch für 2025 Parkbuchten in der Waxensteinstraße zu bestuhlen, um dort ansässigen Betrieben eine Außengastronomie zu ermöglichen. Außerdem sind dort Stellflächen für Fahrräder vorgesehen.
Haushaltsrecht
Zur Finanzierung der Wasserleitungsbaumaßnahme in der Griesener Straße ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 785.000 EUR erforderlich. Die Laufzeit des Kredits wird 20 Jahren betragen, Stand 21.01.2025 liegt der Zinssatz über ein Sonderprogramm der LfA Förderbank Bayern bei 0,1% (!).
Für die Rathaussanierung und die geplante Toilettenanlage am Wanderparkplatz Hammersbach werden aktuell Angebote für verschiedene Gewerke eingeholt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, den Zuschlag an das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Ortsrecht
Für die gemeindlichen Parkplätze am Neuneralmweg, am Kurhaus und an der Loisach-straße wird das Parken zukünftig durch eine Verordnung geregelt. Wesentliche Änderung wird dabei sein, nach einer gebührenfreien Zeit von drei Sunden (Kurhaus vier Stunden wegen Schwimmbadbesuch) je angefangener Parkzeit von 30 Minuten einen Betrag von 0,50 EUR zu erheben. Abweichend hiervon wird für die Parkflächen am Kurhaus bei einer Parkdauer von bis zu neun Stunden ein Betrag von 6 EUR fällig.
Unabhängig davon dürfen Elektroautos in Bayern ab April 2025 auf öffentlichen Parkflächen gebührenfrei für drei Stunden geparkt werden.
Die Parkflächen an der Zugspitzstraße und in Hammersbach werden von der Gemeinde wie bisher privatwirtschaftlich betrieben. Die Gebühren bleiben unverändert, auch das dreistündige gebührenfreie Parken von Elektroautos ist dort nicht gestattet.
Zukünftig werden auch für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Gebühren erhoben. Das Gebührenverzeichnis wird dabei wie folgt aussehen:

Herzliche Grüße
Christian Andrä
Fraktionsvorsitzender BfG
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