Liebe Mitglieder, liebe Bürgerinnen und Bürger von Grainau,
nachfolgend darf ich Sie über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026 informieren.
Bekanntgaben
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.02.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, in den Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Sportclub „Eibsee“ Grainau e.V. eine Laufzeit von 10 Jahren zu verankern. Damit kann der Sportclub Fördermittel für eine Beregnungsanlage vom Bayerischen Landessportverband abrufen.
In der gleichen Sitzung wurden auch die Planungsleistungen für den Regenwasserkanal in der Alpspitzstraße vergeben. Beauftragt wurde das Ingenieurbüro Holzer, die Kosten belaufen sich auf (gerundet) 183.550 €.
Bauplanungsrecht
Im Mai 2025 beschloss der Gemeinderat, einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nelkenweg“ zu ändern. Geplant ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes. Im nächsten Schritt erhalten nunmehr die Öffentlichkeit und Behörden Gelegenheit, sich an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Bauordnungsrecht
Die Bayerische Zugspitzbahn plant, die Betriebsgebäude in der Gumpenau zu erneuern. Genehmigungsbehörde ist hier nach dem Eisenbahnrecht die Regierung von Oberbayern, von dort wurde die Gemeinde gebeten, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Vorgesehen ist u.a. der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Sozialräumen und Parkplätzen, der Neubau eines Werkstatt- und Wartungsgebäudes sowie der Neubau von Gleisanlagen.
In der Stellungnahme an die Regierung von Oberbayern wird die Gemeinde auf die (derzeit) problematische Erschließung über die Gemeindestraße Gumpenau (Fahrbahnbreite, Unterbau, fehlender Gehweg), auf eine geeignete Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserentsorgung und auf Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz hinweisen. Folgelasten, beispielsweise an der Gemeindestraße Gumpenau, dürfen nicht zu Lasten der Gemeinde Grainau gehen.
Keine Zustimmung fand ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Lagerhausstraße, weil der Flächennutzungsplan auf der vorgesehenen Fläche ein Gewerbegebiet vorsieht.
Anders beurteilt wurde ein Vorbescheidsantrag zu einer ehemaligen Schreinerei in der Eibseestraße. Hier sollen im Dachgeschoß Mitarbeiterwohnungen entstehen und das Erdgeschoß weiter einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Zwar ist das Baugrundstück derzeit als Außenbereich einzustufen, allerdings gestattet eine Änderung des Baugesetzbuches vom 30.10.2025 Abweichung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (sog. „Bauturbo“). Diese Zweckbindung soll über einen städtebaulichen Vertrag gewährleistet werden.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen einen Anbau im Enzianweg, gegen eine Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Waxensteinstraße und gegen die Aufstockung eines Gebäudes samt Neubau einer Dachterrasse in der Zugspitzstraße.
Außerdem wurde für den Bau des Regenwasserkanals in der Alpspitzstraße der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zugestimmt.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Zum 01.04.2026 ist der Buslinienverkehr zwischen Garmisch-Partenkirchen und Grainau neu geregelt. Genehmigungsbehörde ist auch hier die Regierung von Oberbayern. Abgesehen davon, dass die Vorlage der neuen Busfahrpläne im Hinblick auf den Starttermin 01.04.2026 viel zu spät erfolgte, weist der neue Fahrplan nicht nur Verbesserungen, sondern auch Schwächen auf. In Anhang befinden sich sowohl der Jahreskalender als auch die Busfahrpläne (314, 315 und 323). Zur besseren Verständlichkeit der folgenden Punkte hilft es, die Pläne zum Mitlesen auszudrucken oder als Datei geöffnet zu halten.
Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:
- Bei der neuen Buslinie gelten je nach Jahreszeit unterschiedliche Fahrpläne. Der Jahreskalender sieht ein Ein-Linien-System (hellblau hinterlegt) und ein Zwei-Linien-System (hellgrün) einschließlich eines „Verstärkers“ (dunkelgrün) vor.
- Von Januar bis Ende April ist an den Werktagen/Schultagen (Montag bis Freitag) nur das Ein-Linien-System (314) vorgesehen. Gleiches gilt für die Zeit nach Ende der Sommerferien (in diesem Jahr ab 21.09.2026) bis Weihnachten.
- An Wochenenden, während der bayerischen Schulferien sowie in der Hauptsaison im Tourismus von Mai bis Mitte September kommt das Zwei-Linien-System (314 und 315) bzw. das Zwei-Linien-System + Verstärker (315 + 323) zum Einsatz.
- Grundsätzlich verkehren die Busse fast immer im Stundentakt. Im Zwei-Linien-System gibt es aber mit dem Verstärker (323) zwischen 08:15Uhr und 14:15 Uhr in Fahrtrichtung Eibsee einen Halbstundentakt. In umgekehrter Richtung gibt es auf der Linie 323 ab Eibsee in Richtung Garmisch-Partenkirchen ab 14:10 Uhr den Halbstundentakt. Zusätzlich bleibt die Linie 315 für die Strecke Garmisch-Partenkirchen – Grainau und zurück.
- In der Buslinie 323 (Verstärker) ist in Fahrtrichtung Eibsee an den Unterweghaltestellen nur ein Zustieg, in umgekehrter Fahrtrichtung nur ein Ausstieg möglich (ausgenommen Haltestelle Badersee). Ziel ist es, dem Besucherstrom zum und vom Eibsee besser gerecht zu werden.
- Weitgehender Wegfall der bisherigen Haltestelle „Untergrainauer Bahnhof“.
Im Ein-Linien-System (314) wird diese Haltestelle gar nicht mehr angefahren. Eine Schülerbeförderung ab Untergrainauer Bahnhof scheidet mit dieser Buslinie sowohl in Richtung Garmisch-Partenkirchen als auch zur Grundschule Grainau aus. Der nächstmögliche Zustieg (in diesem Jahr bis 30.04.2026) für Schulkinder Richtung Grainau befindet sich An der Wies bzw. an der Wankstraße in Richtung Garmisch-Partenkirchen. Dabei gilt abgesehen von der Wegstrecke zu beachten, dass entlang der Straße An der Wies kein Fußweg existiert.
Nach Unterrichtsende ist für die Schulkinder aus dem Bereich des Untergrainauer Bahnhofs im Ein-Linien-System (314) nur ein Ausstieg An der Wies (aus Richtung Garmisch-Partenkirchen) bzw. in umgekehrter Richtung an der Wankstraße möglich.
Im Zwei-Linien-System (315) ist der „Untergrainauer Bahnhof“ zwar als Haltestelle vorgesehen, erstmals jedoch um 08:23 Uhr. Eine Schülerbeförderung zum Unterrichtsbeginn entfällt damit auch hier.
Die Buslinie 315 bedient Grainau entgegen dem Uhrzeigersinn, das bedeutet, dass der Untergrainauer Bahnhof aus der Dorfmitte heraus nicht mehr direkt angefahren wird. Für Fahrgäste mit Ziel Untergrainauer Bahnhof (auch Schulkinder nach Unterrichtsende) ist deshalb allenfalls ein Ausstieg an derWankstraße möglich.
- Auch die Schülerbeförderung von Garmisch-Partenkirchen nach Grainau ist für die derzeit in Container ausgelagerten Schulkinder in der Mittagszeit nicht gewährleistet. Für sie sind die Abfahrten weder ab „Rathaus Garmisch-Partenkirchen“ noch ab „Bahnhof Garmisch-Partenkirchen zu“ erreichen, was eine einstündige Wartezeit oder ggf. ein kostenpflichtiges Ausweichen auf die Zugspitzbahn bedeutet.
Besonders ärgerlich ist, dass die Thematik „Untergrainauer Bahnhof“ bereits letztes Jahr dargelegt, aber bei der jetzigen Planung nicht berücksichtigt wurde. Es bleibt abzuwarten, wie die Gemeinde mit ihrer Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde auf die Fahrplangestaltung noch Einfluss nehmen kann. (Siehe auch Bericht im Garmisch-Partenkirchner-Tagblatt vom 01.04.2026)
Jahresrechnung 2025
Das Haushaltsvolumen belief sich im Kalenderjahr 2025 auf 16.339.427,98 EUR. Hiervon entfielen auf den Verwaltungshaushalt (im Regelfall laufende Ein- und Ausgaben) 13.574.876,80 EUR und auf den Vermögenshaushalt (Investitionen) 2.764.551,15 EUR.
Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag von 1.307.838,05 EUR entnommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.02.2026 die Jahresrechnung 2025 abschließend geprüft. Vorausgegangen war eine Zwischenprüfung am 22.07.2025.
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2025 festgestellt, den genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt und dem 1. Bürgermeister Stephan Märkl die Entlastung erteilt.
Haushalts -und Kassenrecht
Um Förderungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben zu erhalten, hat der Gemeinderat für den Zeitraum 2026 bis 2028 drei Projekte angemeldet. Es handelt sich um eine Wasserleitung zwischen Tennishalle und Hotel Am Badersee, um den Schmutz- und Regenwasserkanal Alpspitzstraße/Stepbergweg und um die Wasserleitung Kramergasse.
Bei der Sanierung des Rathauses hat sich ein weiterer Nachtrag eingestellt. Die zusätzliche Vergütung für das Abfräsen des Altanstrichs beläuft sich auf knapp 16.000 EUR.
Herzliche Grüße,
Christian Andrä (BfG)
Anlagen
- 1 Busfahrplan Jahreskalender
- 3 Fahrpläne
Comments are closed